Kundmachung [Wien, 13. November 1848] : Es ist sehr unangenehm wahrgenommen worden, daß die in der Proclamation Seiner Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windisch-Grätz vom 1. November 1848, §. 3, angeordnete allgemeine Entwaffnung nicht mit jenem Eifer und mit jener Bereitwilligkeit durchgeführt werde, welche man zu erwarten berechtiget war... ; Wien am 13. November 1848 / Vom Vorstande der k. k. Central-Commission der Stadt-Commandantur. Frank, k. k. General-Major