Kundmachung vom 4. November 1914. M.=Abt. IV - 5044/14 : ... wird das Stehenbleiben auf den durch militärische Posten bewachten Brücken und Stegen oder unter solchen ... strengstens verboten ... Die Kundmachung vom 8. August 1914 ... wird außer Kraft gesetzt. Vom Wiener Magistrate, Abteilung IV, im selbständigen Wirkungsreise
Dieses Objekt steht frei zum Download zur Verfügung. Im Rahmen der üblichen wissenschaftlichen Gepflogenheiten wird bei einer Vervielfältigung oder Verwertung der Bilder um Quellenangabe und um Namensnennung der Wienbibliothek im Rathaus als besitzende Institution gebeten.
Quellenangabe
Kundmachung vom 4. November 1914. M.=Abt. IV - 5044/14 : ... wird das Stehenbleiben auf den durch militärische Posten bewachten Brücken und Stegen oder unter solchen ... strengstens verboten ... Die Kundmachung [...]. Wien : Ambr. Opitz Nachfolger, 1914. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-13348 / Public Domain Mark 1.0