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Die internationale Rechtsprechung zu Art. 13 Haager Kindesentführungsübereinkommen
Luise Glawatz
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Helmut Ofner
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.4386
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30497.64721.340061-6
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Das zentrale Anliegen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen ist die schnellstmögliche Rückführung der entführten Kinder in den Staat ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. Art 13 Absatz 1 HKÜ normiert die Ausnahmetatbestände bei deren Vorliegen eine Rückführung zu unterbleiben hat. Artikel 13 HKÜ stellt damit eine der zentralen Vorschriften des Abkommens dar. Die überwiegende Anzahl der zum HKÜ ergangenen Entscheidungen beschäftigt sich (auch) mit Artikel 13 HKÜ. Die Arbeit gibt einen Überblick über die verschiedenen Tendenzen der Auslegung der Rechtfertigungstatbestände des Artikel 13 HKÜ in der internationalen Rechtsprechung. Die dargestellten Fälle kommen überwiegend aus dem deutschsprachigen Raum sowie aus den Mitgliedsstaaten mit anglo-amerikanischen Rechtssystem. Um eine Systematisierung zu ermöglichen, werden möglichst viele unterschiedliche Fallkonstellationen aus den einzelnen Mitgliedsstaaten aufbereitet. Die einzelnen Fälle werden im jeweiligen Zusammenhang hinsichtlich der zugrunde liegenden Fakten sowie der rechtlichen Beurteilung geschildert. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der vergleichenden Darstellung und Kategorisierung der teilweise bereits schon national sehr uneinheitlichen nationalen Rechtsprechung. In einem Anhang sind alle zitierten Fälle in einer Weise tabellarisch aufgelistet, dass jeweils das Ergebnis sowie die rechtliche Einordnung der Entscheidung wiedergegeben wird. Inhaltlich wendet sich die Darstellung zunächst den Anforderungen zu, die an eine gültige Zustimmung oder Genehmigung einer Entführung gemäß Artikel 13 Absatz 1a) HKÜ zu richten sind. Die Rechtsprechung zu Artikel 13 Absatz 1b) HKÜ wird mit Blick auf eine mögliche Gefahr für das Kindeswohl anhand folgender Kriterien analysiert: Materielle Nachteile im Rückführungsstaat, Trennung von Kind und Entführer, Trennung von Geschwistern, häusliche Gewalt/sexueller Missbrauch und psychische Probleme des Kindes. Darüber hinaus werden im Bezug auf Artikel 13 Absatz 2 HKÜ die sehr stark differierenden Entscheidungen aufbereitet, welches Alter ein Kind erreicht haben muss, um sein Widersetzen berücksichtigen zu können bzw. welche weiteren Voraussetzungen eines berücksichtigungswürdigen Widersetzens als notwendig erachtet werden müssen. Als Ergebnis lässt sich feststellen, dass in Folge des anerkennenswerten Bemühens um gerechte Einzelfallentscheidungen generelle Orientierungslinien in der internationalen Rechtsprechung zu Artikel 13 HKÜ kaum auszumachen sind.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Kindesentführungsübereinkommen Artikel 13 HKÜ Versagungsgründe Rückführung
Autor*innen
Luise Glawatz
Haupttitel (Deutsch)
Die internationale Rechtsprechung zu Art. 13 Haager Kindesentführungsübereinkommen
Publikationsjahr
2008
Umfangsangabe
V, 187 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Helmut Ofner
Klassifikationen
86 Recht > 86.06 Rechtsvergleichung, Rechtsvereinheitlichung ,
86 Recht > 86.14 Rechtshilfe ,
86 Recht > 86.22 Familienrecht ,
86 Recht > 86.30 Internationales Privatrecht
AC Nummer
AC07708665
Utheses ID
3890
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1