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Die israelitische Kultusgemeinde Horn
Eva Zeindl
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Gerald Stourzh
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.2009
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29986.78246.445866-1
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Nach der Vertreibung der Juden durch Leopold I. im Jahr 1670 waren die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Ansiedlung von Juden in Niederösterreich stark beschränkt. Vor allem durch das josephinische Toleranzpatent wurden die persönlichen Rechte von Juden gestärkt, als Religions- bzw. Volksgemeinschaft wurden ihnen aber weiterhin die Rechte verweigert. Eine Ansiedlung „auf dem offenen Land in Niederösterreich“ wurde ihnen aber nur unter der Voraussetzung gewährt, wenn sie Fabriken bzw. Manufakturen einrichteten. Erst durch das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867 wurden Juden zu vollkommen emanzipierten Bürgern des Staates. Durch die nun gewährleisteten Freiheiten konnten sie sich auch im ganzen Staatsgebiet ansiedeln und in der Folge ließen sich jüdische Familien in ganz Niederösterreich nieder, die sich auch zu israelitischen Kultusgemeinden zusammenschlossen. 1923 konnte man in Niederösterreich 15 Kultusgemeinden unterschiedlichster Größe zählen. Josef Schlesinger aus Piesling/Písečné aus Mähren ließ sich als einer der ersten Juden im Bezirk Horn, in Altenburg, nieder. Ab 1873 lässt sich die Gründung der Israelitischen Kultusgemeinde Horn in den Akten verfolgen. Die Korrespondenz gibt Aufschluss über die Schwierigkeiten der Gründung und der Verwaltung der Gemeinde, vor allem die rechtlichen Grundlagen waren damals noch nicht gegeben. Erst durch das so genannte Israelitengesetz vom 21. März 1890 wurde für die Kultusgemeinden ein einheitliches Regelwerk geschaffen, das sich nicht in die inneren Angelegenheiten, wie die verschiedenen Strömungen des Judentums, einmischte. Im wesentlichen wurde festgelegt, dass jeder „Glaubensgenosse“ einer Kultusgemeinde angehören muss, dass die freie Betätigung in ritueller Hinsicht – auch bezüglich der verschiedenen Formen – möglich sei, dass der Staat bestimmte Anforderungen an die Ausbildung der Angestellten der Kultusgemeinde stellt und sich auch auf die Besteuerung zu Kultuszwecken die Möglichkeit der Einflussnahme sichert. Eine Folge des Gesetzes war, dass sich die Kultusgemeinde Horn, die sich seit ihrer Gründung auf die in den Statuten aufgezählten Orte beschränkte, um den politischen Bezirk Hollabrunn vergrößert wurde. Zwischen 1890 und 1900 bewegte sich die Mitgliederzahl zwischen 630 und 807 Mitglieder. Als 1901 die Israelitische Kultusgemeinde Hollabrunn gegründet wurde, war die Israelitische Kultusgemeinde ident mit dem politischen Bezirk Horn. Aus den Akten der AVA geht hervor, dass die Anforderung, die an einen Rabbiner gestellt wurden, kleine Landgemeinden wie Horn vor große Probleme stellte. Vor allem in den letzten Jahrzehnten „teilte“ man sich einen Rabbiner mit anderen Landgemeinden, wie zum Beispiel Krems oder Waidhofen an der Thaya. Der Gemeinde gelang es dennoch ein Grundstück für einen Friedhof zu erwerben, ebenso ein Haus, um eine Synagoge einzurichten. Der Vorstand der Kultusgemeinde ist im Kalender der Israeliten über 24 Jahre hinweg dokumentiert. Ein wesentlicher Teil der Diplomarbeit macht die Darstellung der jüdischen Familien der Israelitischen Kultusgemeinde aus. Einige Familien waren über drei Generationen hier ansässig, bis sie 1938 ihre Häuser verlassen mussten. Neben den in Horn und Eggenburg ansässigen Familien, die bei Polleroß schon ausführlich beschrieben wurden, gab es in sehr vielen Orten des Bezirks Familien, die vor allem im Handel tätig waren. Erfasst werden konnten die Personen über die Matriken der Israelitischen Kultusgemeinde. Ergänzt wurden diese Daten durch die Nennung der Gewerbetreibenden in Amtsblättern und Gewerbekatastern. Durch die Akten im NÖ Landesarchiv betreffend die Meldung des jüdischen Vermögens und die Datenbank des DÖW konnte der Weg in die Vernichtung vieler der Familien dokumentiert werden. Der Bote aus dem Waldviertel, eine alle zwei Wochen erscheinende Zeitung von Ferdinand Berger, einem glühenden Anhänger Schönerers, zeigt die vorangegangene Ausgrenzung der jüdischen Mitbürger auf. Die Aufgabenstellung war die Geschichte der Israelitischen Kultusgemeinde Horn zu recherchieren – der an Beginn freiwillige Zusammenschluss von Juden, seit dem Israelitengesetz war die Mitgliedschaft verpflichtend. Doch jüdisch war der/die, der/die der Religionsgemeinschaft angehörte. Doch die Einführung der Nürnberger Rassegesetze schuf eine neue Realität: Jüdisch waren alle jene, die jüdische Vorfahren hatten, unabhängig von der Konfession. Der § 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 definierte, wer Jude sei bzw. wer als Jude galt – eine sprachliche Unterscheidung ohne Relevanz für Umgang mit den Betroffenen. Ein Anliegen war es, alle jene, die im Laufe der Recherchen zu dieser Diplomarbeit als einmal im Bezirk Horn wohnhaft aufschienen, auch namentlich mit den wesentlichen Daten anzuführen. Denn im Zeitraum zwischen 1873 und 1938 lebten hier mindestens 607 Menschen, die ihre Konfession mit mosaisch angaben. Den Anspruch auf Vollständigkeit kann ich leider nicht stellen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Institutionsgeschichte 1873-1938 lebensgeschichtliche Daten der Mitglieder Antisemitismus im Bezirk Horn
Autor*innen
Eva Zeindl
Haupttitel (Deutsch)
Die israelitische Kultusgemeinde Horn
Publikationsjahr
2008
Umfangsangabe
233 S. : Ill., graph. Darst.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Gerald Stourzh
Klassifikationen
15 Geschichte > 15.60 Schweiz, Österreich-Ungarn, Österreich ,
15 Geschichte > 15.96 Geschichte des jüdischen Volkes außerhalb des Staates Israel
AC Nummer
AC07072477
Utheses ID
1668
Studienkennzahl
UA | 312 | 295 | |
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