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Bürgerrechtsverleihungen an römische Flottensoldaten
Benedikt Anselm Hensellek
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Bernhard Palme
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.13117
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29251.06881.412564-7
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Mit dem Anfang der Kaiserzeit begann im römischen Staat auch in militärischer Hinsicht eine neue Ära. Die umfassenden Herausforderungen machten ein stehendes Heer vonnöten, ständig verfügbare Flottenverbände wurden eingerichtet. Da dieser große Militärapparat nicht nur mit römischen Bürgern aufgefüllt werden konnte – die versahen ihren Dienst bei den Legionen –, musste in anderen Bevölkerungsschichten rekrutiert werden. Für die Flotten kamen dafür in großem Ausmaß frei geborene Reichsbewohner (Peregrine), im Idealfall mit nautischer Erfahrung, in Betracht. Personen des Sklavenstands wurden für militärische Dienste nicht herangezogen, in den überlieferten Ausnahmefällen wurden sie vor Dienstantritt freigelassen. Um den Rekruten den langen und gefährlichen Dienst von 26 Jahren attraktiv zu machen, stellte man ihnen gewisse Privilegien in Aussicht. Nach der aufgrund mangelnder Quellen eher undurchsichtigen Anfangsphase kristallisierten sich ab Kaiser Claudius dabei folgende Begünstigungen heraus: die Verleihung des römischen Bürgerrechts an die Veteranen und ihre Kinder sowie die Gewährung des Conubiums nach der ehrenhaften Entlassung. Diese Privilegien wurden jedoch nicht automatisch bei Dienstende gewährt; zunächst erhielt sie der Veteran für außergewöhnliche Leistungen oder eine besonders lange Dienstzeit. Erst später stellte sich eine Regelmäßigkeit ein. Dabei erhielten die Veteranen der Provinzialflotten relativ bald die gleichen Privilegien wie die Auxilia, die Veteranen der prätorischen Flotten in Misenum und Ravenna genossen eine Besserstellung. Ihnen wurden – seit der Regierungszeit Hadrians – bereits beim Eintritt in die Flotte das latinische Bürgerrecht und ein römischer Name verliehen, bei ehrenvoller Entlassung dann das römische Bürgerrecht. Auch das Ausmaß der Privilegierung unterlag einer Entwicklung. Seit Antoninus Pius kam die Verleihung des Bürgerrechts an Veteranenkinder nur noch den Soldaten der prätorischen Flotten zugute. Zum Nachweis dieser Privilegien wurden für die Veteranen Abschriften der kaiserlichen Konstitution, die diese Rechte verlieh, erstellt. Diese bronzenen Urkunden, die Militärdiplome, bilden so die Hauptquelle zur Beurteilung der Verleihpraxis des Bürgerrechts an Veteranen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
citizenship empire fleets veterans privilege military diploma conubium names status
Schlagwörter
(Deutsch)
Bürgerrecht Kaiserzeit Flotten Veteranen Privilegierung Militärdiplom Conubium Namen Rechtsstatus
Autor*innen
Benedikt Anselm Hensellek
Haupttitel (Deutsch)
Bürgerrechtsverleihungen an römische Flottensoldaten
Paralleltitel (Englisch)
Grants of Citizenship to Roman Fleet Soldiers
Publikationsjahr
2011
Umfangsangabe
104 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Bernhard Palme
Klassifikationen
15 Geschichte > 15.25 Alte Geschichte ,
15 Geschichte > 15.28 Römisches Reich ,
86 Recht > 86.09 Rechtsgeschichte
AC Nummer
AC08429710
Utheses ID
11797
Studienkennzahl
UA | 310 | | |
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