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Die Kontrolle der Gemeindegebarung unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes derivativer Finanzinstrumente
Johannes Schön
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Dr.-Studium der Rechtswissenschaften Rechtswissenschaften
Betreuer*in
Bernhard Raschauer
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.49602
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-13170.13521.404159-2
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die Gemeinde wird durch die Bundesverfassung als "selbständiger Wirtschaftskörper" eingerichtet. Als solcher kommt ihr im Rahmen der allgemeinen Bundes- und Landesgesetze umfassende Privatrechtsfähigkeit zu. Immanenter Bestandteil ihrer verfassungsgesetzlich verbürgten Selbstverwaltungsgarantie ist ein hohes Maß an finanzieller Autonomie und damit das Recht, auch im nichthoheitlichen Bereich über die Verwendung der ihr zur Verfügung gestellten Finanzmittel zu bestimmen. Dieser umfassenden Wirtschaftsfreiheit korresponiert auf der einen Seite ein staatliches Aufsichtsrecht des Bundes bzw des jeweiligen Landes zur Wahrung der Gesetzmäßigkeit des – grundsätzlich eigenverantwortlichen – kommunalen Handelns. Auf der anderen Seite unterliegt die Finanzgebarung der Gemeinde der nachprüfenden Kontrolle durch den Rechnungshof bzw des jeweiligen Landesrechnungshofes, die als Hilfsorgane der legislativen Gewalt – des Nationalrates bzw des jeweiligen Landtages – prüfen, ob die kommunale Mittelverwendung sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig erfolgt. Vor diesem Hintergrund thematisiert die vorliegende Arbeit einen Ausschnitt dieses Aufsichts- und Kontrollsystems. Nach einer einleitenden Darstellung der verfassungsgesetzlichen Grundlagen des Kommunalrechts (Kapitel 2.) sowie der Grundsätze der öffentlichen Finanzkontrolle (Kapitel 3.) setzt sich der Hauptteil der Arbeit mit dem öffentlichen Schuldenmanagement auseinander (Kapitel 4.). Dabei wird analysiert, ob die Bundesverfassung der erwerbswirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde Grenzen setzt. Beleuchtet wird, ob nichthoheitliches Handeln auf die Verfolgung öffentlicher Interessen beschränkt ist bzw ob die Fiskalgeltung der Grundrechte oder das Effizienzprinzip dem Abschluss derivativer Finanzgeschäfte im Rahmen der Zins- und Schuldenverwaltung entgegenstehen. Zudem werden jene legislativen Maßnahmen einer rechtlichen Würdigung unterzogen, die die Gebietskörperschaften zu einer risikoaversen Finanzgebarung verpflichten und spekulative Rechtsgeschäfte verbieten. Abschließend werden die Neuerungen der Bundesverfassung analysiert, die die institutionelle Kontrolle der Gemeinde durch den Rechnungshof bzw die Landesrechnungshöfe betreffen (Kapitel 5.).

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Gemeinde Kontrolle Gebarung Derivate öffentliches Schuldenmanagement
Autor*innen
Johannes Schön
Haupttitel (Deutsch)
Die Kontrolle der Gemeindegebarung unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes derivativer Finanzinstrumente
Publikationsjahr
2017
Umfangsangabe
IV, 235 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Bernhard Raschauer
Klassifikation
86 Recht > 86.83 Öffentliches Recht: Sonstiges
AC Nummer
AC14547404
Utheses ID
43848
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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