Für die 22 österreichischen Universitäten wurde im Universitätsgesetz (UG) im Jahr 2002 die Basis geschaffen um neben der reinen Wissensgenerierung und Wissensbewahrung das erzeugte Wissen im Rahmen von Diensterfindungen zu nutzen. Diensterfindungen sind Erfindungen welche von Universitätsangehörigen im Rahmen ihrer Arbeit an der Universität geschaffen werden. Dieser Verwertungsauftrag ist gesetzlich als universitäre Aufgabe verankert, indem an der Universität geschaffenes Wissen in die Gesellschafft zurückgeführt werden soll. Mit der Schaffung von Technologietransferzentren an den einzelnen Universitäten wurden die formalen Voraussetzungen implementiert, Universitätsangehörigen eine Anlaufstelle bei Diensterfindungen zu bieten und für die Universität diese Erfindungen in weiterer Folge entsprechend zu verwerten. Diensterfindungen bieten oftmals die Grundlage für Ausgründungsbestrebungen von Universitätsangehörigen sogenannten universitären Spin-offs. Die Strategien in diesem Bereich gestalten sich jedoch je nach Universität recht unterschiedlich, da im Gesetz alleinig das Aufgriffsrecht jeglicher Diensterfindungen für die Universität festgelegt ist, jedoch keine Hinweise zu Verwertungsregelungen, Aufteilungsschlüsseln, Gründungsabsichten oder Beteiligungsoptionen basierend auf diesen. Es ist der Wunsch des Gesetzgebers universitäre Ausgründungen zu fördern. Welche Herausforderungen sich in diesem Zusammenhang ergeben und welche Maßnahmen dafür gesetzt werden können, um den Nährboden an der Universität dafür zu schaffen und diesen Prozess als universitären Auftrag (weiterhin) zu fördern, wird in dieser Arbeit erläutert. Diese Arbeit behandelt die arbeitsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und urheberrechtliche Ausgangslage für Universitäten im speziellen Falle von Ausgründungsbestrebungen welche auf Diensterfindungen von Universitätsangehörigen beruhen. Der Handlungsgebrauch wurde anhand von fünf Universitäten als Beispiel beschrieben. Die Besprechung erfolgt auf Basis von persönlichen Interviews mit MitarbeiterInnen der Technologietransfereinrichtungen unter Hinzunahme veröffentlichter Kennzahlen der entsprechenden Wissensbilanzen. Anschließend erfolgt eine kritische Diskussion des Rechtsgebrauchs hinsichtlich aktueller Herausforderungen, Handlungsfelder, Nachhaltigkeitsüberlegungen und zukünftiger Entwicklungsoptionen. Darauf basierend erfolgt die Erstellung einer strategischen Handlungsempfehlung aufgegliedert in drei Maßnahmenpakete. Schließlich erfolgt der Vorschlag eines Maßnahmenkatalogs für die langfristige und nachhaltige Implementierung einer Top-Down Strategie für universitäre Spin-offs als Leitlinie für alle Universitäten.
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Für die 22 österreichischen Universitäten wurde im Universitätsgesetz (UG) im Jahr 2002 die Basis geschaffen um neben der reinen Wissensgenerierung und Wissensbewahrung das erzeugte Wissen im Rahmen von Diensterfindungen zu nutzen. Diensterfindungen sind Erfindungen welche von Universitätsangehörigen im Rahmen ihrer Arbeit an der Universität geschaffen werden. Dieser Verwertungsauftrag ist gesetzlich als universitäre Aufgabe verankert, indem an der Universität geschaffenes Wissen in die Gesellschafft zurückgeführt werden soll. Mit der Schaffung von Technologietransferzentren an den einzelnen Universitäten wurden die formalen Voraussetzungen implementiert, Universitätsangehörigen eine Anlaufstelle bei Diensterfindungen zu bieten und für die Universität diese Erfindungen in weiterer Folge entsprechend zu verwerten. Diensterfindungen bieten oftmals die Grundlage für Ausgründungsbestrebungen von Universitätsangehörigen sogenannten universitären Spin-offs.