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Titelaufnahme

Titel
Können Integrationspflichten Migrationsrechte einschränken? : Zum Verhältnis von Migrations- und Integrationsethik
VerfasserFriedrich, Jan
Enthalten in
Zeitschrift für Praktische Philosophie, Salzburg, 2020, 7 (2020), 1, S. 15-42
Erschienen2020
SpracheDeutsch
DokumenttypAufsatz in einer Zeitschrift
Schlagwörter (DE)Integration / Migration / globale Bewegungsfreiheit / offene Grenzen / Menschenwürde
Schlagwörter (EN)integration / migration / open borders / human dignity
ISSN2409-9961
URNurn:nbn:at:at-ubs:3-17883 
DOI10.22613/zfpp/7.1.1 
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Zusammenfassung

Ausgehend von einer vielbeachteten Argumentation Andreas Cassees, nach der globale Bewegungsfreiheit ein Menschenrecht sei, dessen Einschränkung unter hohem Legitimationsdruck stehe, gehe ich in dem Artikel den folgenden Fra-gen nach: Welche weitergehenden Pflichten folgen aus der Gewährung globaler Bewegungsfreiheit? Kann die Nichterfüllbarkeit dieser weitergehendenPflichten eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit begründen? In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen kann sie das?

Meine Thesen dazu sind, dass erstens unser ethisches Handeln unter einer Kohärenzforderung steht, die aus der Gewährung von globaler Bewegungsfreiheit weitere Pflichten der menschenwürdigen Aufnahme erwachsen lässt. Migrationsethische Forderungen sind aus diesem Grund nicht unabhängig von integrationsethischen Forderungen. Zweitens kann aufgrund des Prinzips „Sollen impliziert Können“ die Nichterfüllbarkeit einer menschenwürdigen Aufnahme mittelbar das Recht auf Bewegungsfreiheit einschränken, wobei allerdings ein normativer Überschuss des Sollens bestehen bleibt. Darüber hinaus verlangt die Anwendung des Prinzips eine vorsichtige Ausdeutung der Forderung nach menschenwürdiger Aufnahme, die eine billige Entschuldigungspraxis verhindert.

Abstract

Starting from Andreas Cassee’s widely acclaimed argument that the freedom of global movement is a human right which may only be restricted in exceptional cases, I address the following questions in the paper: Which further duties follow from the granting of the freedom of global movement? Can the fact that the fulfillment of these wider obligations cannot be guaranteed justify a restriction on freedom of movement and if so, to what extent and under which conditions? My theses are that, firstly, our ethical action requires coherence. Accordingly, we are obliged to offer humane reception if guaranteeing freedom of global movement. Migrant- ethical demands therefore are accompanied by integration ethical demands. Secondly, due to the principle “ought implies can”, restrictions on the right of freedom of movement are possible if humane reception cannot be assured. However, a normative surplus of “ought” remains in these cases. In addition, the application of the principle requires a cautious interpretation of “humane reception” in order to prevent lame excuses.

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