Zusammenfassung Ziel der Arbeit war es zu untersuchen, ob bei Rauchern eine höhere Notwendigkeit endodontischer Therapie als bei Nichtrauchern besteht oder nicht.
Material und Methode:
Daten von 360 Patienten der Bernhard-Gottlieb Universitätszahnklinik Wien wurden ausgewertet, davon 162 Raucher und 178 Nichtraucher.
Ausschlußkriterien waren ein Alter unter 30 bzw. über 50 Jahren und Erkrankungen, bei denen eine erhöhte endodontische Therapienotwendigkeit nachgewiesen ist (Diabetes, Parodontitis, orofaziale Tumore). Die Parameter Restbezahnung und Anzahl wurzelbehandelter Zähne und deren Lokalisation wurden mit Hilfe eines Orthopantomogramms ermittelt, die Qualität der Wurzelfüllung (suffizient, nicht suffizient), Vorhandensein einer radiologisch diagnostizierten apikalen Parodontitis (ja/nein), wurden begutachtet. Weiters wurde eine genaue Raucheranamnese erhoben.
Ergebnisse:
Verglichen mit der Kontrollgruppe der Nichtraucher konnte bei Rauchern eine durchschnittlich gleich große Restbezahnung festgestellt werden.
Zwar lag der Mittelwert der Restbezahnung bei Rauchern mit 25,96 Zähnen etwas unter dem Durchschnitt der Nichtraucher, mit 26,26, doch ist diese Differenz mit einem p-Wert von 0,234 nicht statistisch signifikant. Die Anzahl der Wurzelbehandlungen war bei Rauchern und Nichtrauchern nicht signifikant verschieden. Der Anteil der wurzelbehandelten Zähne lag bei Rauchern mit durchschnittlich 3,18 etwas höher als bei Nichtrauchern, mit vergleichsweise 3,14 Zähnen, doch dieser Unterschied war mit einem p-Wert von 0,283 nicht statistisch signifikant. Insuffizient wurzelbehandelte Zähne, gemäß den Kriterien der Europäischen Gesellschaft für Endodontie, wiesen bei Rauchern statistisch signifikant öfter eine radiologisch diagnostizierte apikale Parodontitis auf (p< 0,01). Raucher weisen, bei einer nach radiologischen Kriterien definierten insuffizienten Wurzelfüllung, bei diesen Zähnen statistisch signifikant öfter eine apikale Parodontitis auf als Patienten die nicht rauchen.