Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25.05.2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Dies bedeutet, dass in Österreich das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) und in Deutschland das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht mehr zur Geltung kommen. Nicht außer Acht zu lassen ist die Tatsache, dass der europäische Gesetzgeber den Mitgliedstaaten zahlreiche Öffnungsklauseln zur Verfügung gestellt hat. Österreich hat diese genutzt und zwei große Novellen herausgebracht. Einerseits kam 2017 das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 heraus, andererseits beschloss die Regierung kurz vor dem In-Kraft-Treten der DSGVO das Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018, welches gleichzeitig mit der EU-Verordnung wirksam wurde.