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Titelaufnahme

Titel
Konfessionelle Privatschulen in Österreich: Historische Entwicklung und dienstrechtliche Problematik / eingereicht von Mag.a Claudia Stöger
AutorInnenStöger, Claudia
Begutachter / BegutachterinKalb, Herbert
ErschienenLinz, 2018
Umfang76 Blätter
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Katholische Schule / Lehrer / Dienstrecht / Rechtsprechung
Schlagwörter (GND)Linz
URNurn:nbn:at:at-ubl:1-21429 
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Zusammenfassung

Die österreichische Schullandschaft war Jahrhunderte lang von konfessionellen (vor allem katholischen) Privatschulen geprägt. Im Laufe der Zeit unterlag diese Vorrangstellung der gesetzlich anerkannten KuR einem Wandel hin zu einem säkularisierten Schulsystem. Der Einfluss und die Bedeutung der konfessionellen Privatschulen haben zwar stetig abgenommen, als Alternative zu öffentlichen Schulen erfreuen sie sich jedoch einer steigenden Beliebtheit. Nahezu jeder Schultypus ist mit zumindest einer Schule unter den konfessionellen Privatschulen zu finden. Unter konfessionell ist nicht nur römisch-katholisch zu verstehen − obwohl die katholische Kirche bezüglich der Anzahl der Privatschulen nach wie vor dominant ist − sondern es zählen Einrichtungen aller gesetzlich anerkannten KuR dazu. Es gibt eine Sondergesetzgebung bezüglich konfessioneller Privatschulen. In erster Linie betreffen diese gesetzlichen Regelungen das Gründen und Führen konfessioneller Privatschulen sowie dienstrechtliche Spezifika. Loyalitätsobliegenheiten müssen bei allen Dienstverhältnissen zu KoR ebenso mitgedacht werden wie arbeitsverfassungsrechtliche Ausnahmebestimmungen. Wesentliche Problemfelder liegen im Spannungsfeld zwischen dem verfassungsrechtlich garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht gem. Art 15 StGG und arbeits- bzw. dienstrechtlichen Normen. Die selbstständige Ordnung und Verwaltung der „inneren Angelegenheiten“ von KuR werden durch Tendenzschutz und Loyalitätsobliegenheiten in der Praxis umgesetzt. Je näher eine Person am inneren Kern einer KoR beschäftigt ist und dadurch wesentliche Aspekte der Heilsverkündigung und Glaubenslehre in der Beschäftigung transportiert, umso größer sind die sittlichen und ethischen Anforderungen, die an sie gestellt werden. Aufgrund der großen Zahl konfessioneller Privatschulen spielen diese auch als Dienstgeber − sowohl für Unterrichtende als auch für das allgemeine Schulpersonal − eine große Rolle in Österreich. Diese dienstrechtlichen Beziehungen weisen Besonderheiten auf, die in der jeweiligen Rechtsstellung der Lehrer zu den Schulen beziehungsweise zu deren Trägern besteht. Mitunter münden die Anforderungen von KuR an Lehrer in Rechtsstreitigkeiten, die in erster Linien dienst- und arbeitsrechtliche Themen zum Inhalt haben. In dieser Diplomarbeit werden jüngere Entscheidungen berücksichtigt, die die Zuweisung beziehungsweise deren Ablehnung oder Aufhebung von Lehrern an konfessionelle Privatschulen zum Thema haben. Exemplarisch werden (aktuelle) Judikate besprochen, die in Lehre und Rechtsprechung bezüglich der besonderen Stellung von Unterrichtenden an konfessionellen Privatschulen diskutiert wurden. Die Entscheidungen werden unter besonderer Berücksichtigung von Tendenzschutz und Gleichbehandlungsgrundsatz betrachtet. Einzelfall bezogen ist jedenfalls eine strenge Interessensabwägung zwischen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und innerkonfessionellen Grundwerten durchzuführen.

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