Die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung der globalen Wirtschaft rückt das Thema der Doppel- und Mehrfachbesteuerung zunehmend in den Fokus. Die Gestaltung grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen hängt von einer breiten Palette an Einflussfaktoren ab. Zu den wichtigsten Motivatoren zählen Steuerbegünstigungen und Investitionsanreize. Die Attraktivität dieser kann jedoch rasch relativiert werden, wenn bi- und multilaterale Transaktionen einer Kumulation von steuerlichen Belastungen unterworfen werden. Die Dissertation ist dem Phänomen der Doppelbesteuerung und den MaÃnahmen zu dessen Bekämpfung gewidmet. Das Thema wird am Exempel des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Ãsterreich und Serbien behandelt. Obwohl Ãsterreich seit Jahren einer der gröÃten Investoren in Serbien ist, bestand zwischen den Ländern keine staatsvertragliche Beziehung zur Vermeidung der Mehrfachbesteuerung. Im Jahr 2010 wurden mit dem Abschluss des Abkommens die langwierigen Verhandlungen erfolgreich beendet. Das DBA wird ab 1.1.2011 angewendet und erstreckt sich auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Mit dem Lückenschluss des Abkommens wurde eine wesentliche Voraussetzung für die Forcierung des bilateralen Handels, für die Etablierung wirtschaftlicher Stabilität, Steigerung der Transparenz des Steuer- und Rechtssystems, Erhöhung der Rechtssicherheit, Gewährleistung von Planungssicherheit grenzüberschreitender Transaktionen und Einkunftsströmen, sowie zur Begünstigung der grenzüberschreitenden Mobilität geschaffen. Aus Sicht der Finanzverwaltungen wurden dadurch die Rahmenbedingungen zur Durchführung von Informationsaustausch und Vollstreckungsamtshilfe hergestellt. Eine der wichtigsten praktischen Auswirkungen der Unterzeichnung des Abkommens für österreichische Investoren bezieht sich auf die Gestaltung von Direktinvestitionen. Beteiligungen an serbische Gesellschaften müssen zukünftig nicht mehr wie bisher oft indirekt - mittels Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft mit Sitz in einem Staat, mit dem bereits in der Vergangenheit ein günstiges DBA abgeschlossen wurde - gehalten werden, um in den Genuss von begünstigten Quellensteuersätzen zu kommen. Die Problemstellung der Dissertation liegt in einer umfassenden Darstellung und vertieften Auslegung der einzelnen Vertragsbestimmungen sowie des Abkommens in seiner Gesamtheit als Teil des DBA-Netzes und als Beispiel für die gegenwärtige Abkommenspraxis der Vertragsstaaten. Das DBA wird nach dem altbekannten Kanon hermeneutischer Auslegungsmethoden interpretiert, indem im Rahmen der historischen, grammatikalischen, systematischen und teleologischen Auslegung auf das gesamte zur Verfügung stehende Material zurückgegriffen wird. Das Abkommen wird einer kritischen Diskussion unterzogen, bei der auf die Hintergründe und die Interpretationsmöglichkeiten der besprochenen Normen hingewiesen wird und auch die Rechtsprechung sowie Beispiele aus anderen Ländern herangezogen werden. Der Fokus wird auf die Bestimmungen gelegt, die vom Musterabkommen der OECD sowie vom österreichischen bzw. dem serbischen Abkommensmuster abweichen. Es werden die konkreten MaÃnahmen analysiert, durch die die Doppelbesteuerung vermieden bzw. reduziert wird, gemeinsam mit den Prämissen, deren Erfüllung zu diesem Zweck vorausgesetzt wird. Die Arbeit bezweckte die SchlieÃung der aktuell bestehenden Forschungslücke im DBA-Fachschrifttum, sowie Theoretikern und Praktikern einerseits eine vertiefte Synopse des Regelwerks und andererseits einen komprimierten Ãberblick über die wichtigsten Normen zu bieten. Die zentralen Forschungsfragen, auf die zur Erreichung des Forschungsziels eingegangen wurde, lauten: Was sind die Hintergründe der jahrelangen ergebnislosen Abkommensverhandlungen zwischen Ãsterreich und Serbien? Entspricht das Abkommen der angestrebten DBA-Politik und gegenwärtigen Praxis der Vertragsstaaten? Inwieweit orientiert sich das Abkommen an OECD-Standards und welche substantiellen Besonderheiten sowie Abweichungen können festgestellt werden? Sind diese Divergenzen gezielt entstanden und welche Auswirkungen haben sie? Bedient sich das Abkommen Begriffen, die auslegungsbedürftig sind und welche Interpretationsmaterialien stehen hierzu zur Verfügung? Existieren Abkommensbestimmungen, die explizit nach der Anwendung des innerstaatlichen Rechts des Ansässigkeits-, Quellenstaats oder beider Staaten verlangen (mittels direkter Verweisungen etc.)? Welcher MaÃnahmen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung bedienen sich die Vertragspartner bei welcher Einkunftsart? Bestehen Regelungen, zu denen Vorbehalte geltend gemacht wurden? Existieren Widersprüche und Regelungslücken, die für die Vorschrift in ihrer Gesamtheit ausschlaggebend sind? Welche Konsequenzen hätte der aus serbischer Seite mit Nachdruck verfolgte EU-Beitritt?