Körper, Gender und Sexualität waren für die Kirche seit frühester Zeit Themen, mit dem sich auch das Kirchenrecht beschäftigt hat bzw. sich bis heute befasst. Sexualität, Geschlecht und Geschlechtlichkeit spielen aus der Sicht der römisch-katholischen Kirche vor allem mit Blick auf die Ehe und den Empfang des Weihesakraments eine wesentliche Rolle, haben aber auch Auswirkungen auf kirchliche Arbeitsverhältnisse. Der Beitrag wendet sich neuen Entwicklungen in der Gesellschaft und im weltlichen Recht zu, wie der Ehe für alle, der Genderfrage und dem Dritten Geschlecht und legt die diesbezügliche Position der römisch-katholischen Kirche dar. Dabei zeigt sich ein gewisser künftiger Handlungsbedarf.