Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit beschäftigt sich mit der Menschenwürde, die für die Theologie und die Rechtswissenschaften ein zentraler Begriff ist.
Ziel dieser Arbeit ist es, den Rechtsbegriff der Menschenwürde zwischen der kirchlichen und der „weltlichen“ Rechtsordnung zu vergleichen.
Der Abschnitt über den Rechtsbegriff der Menschenwürde im Recht der Katholischen Kirche untersucht vor allem diesen Begriff in den Konzilsbeschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils sowie im Gesetzbuch der Lateinischen Kirche.
Ebenso wird der Rechtsbegriff der Menschenwürde im inter-, supra- und nationalen Recht dargestellt. In letzterem wird nach einem Exkurs in die deutsche Rechtsordnung das Hauptaugenmerk auf die Menschenwürde im österreichischen Recht gelegt.
Aufgrund des Vergleichs zeigt sich, dass die Unterschiede im Rechtsbegriff der Menschenwürde von der Wesensverschiedenheit von Kirche und Staat ausgehen. Unterschiedliche Grundlagen und historische Entwicklungen führen zur institutionellen Verschiedenheit und zur aktuellen und notwendigen Trennung von Kirche und Staat.
In weiterer Folge ergibt sich daraus, dass beide eine eigene Rechtsordnung und zum Teil ein anderes Verständnis bzw eine andere Sichtweise von Menschenwürde haben.
Trotz dieser Differenzen bestehen viele Bezugspunkte zueinander, die sich ebenso in der Struktur und der Rechtsordnung beider Institutionen ausdrücken und sich auch im Rechtsbegriff der Menschwürde zeigen.
Vieles, was die Menschenwürde inhaltlich umfasst, wird von beiden Institutionen vertreten, jedoch durch ihre Wesensverschiedenheit unterschiedlich um- bzw durchgesetzt. Gänzlich unterschiedlich ist die Quelle bzw Definition, auf die sich Kirche und Staat bei der Auslegung der Menschenwürde stützen.