VORWORT
Kulturgüterschutz, im besonderen Denkmalschutz, hat nicht nur mit Verpflichtung, Geld, Friede und Krieg zu tun, sondern vor allem mit Begeisterung, Faszination, Liebe hinsichtlich Ästhetik, Kunst des Schönen.
Bezüglich Kulturgüterschutz ist Geld verwoben mit Besitz, Eigentum, Enteignung;
Besitz und Eigentum sind in weiterer Folge verbunden mit der Verpflichtung zur Pflege, um das Kulturgut „am Leben“ zu erhalten. Das „vitale Band“ zwischen Mensch – Kulturgut – Umfeld – Geschichte – Gegenwart ist zum Schutz des Kulturgutes.
Die rechtlichen Grundlagen zum Kulturgüterschutz sind Teil des Völkerrechts und umfassen vor allem Übereinkommen, Vereinbarungen, Konventionen, Abkommen. Diese rechtliche Art der Beziehung zwischen Völkern hat zu tun mit dem Willen / dem Bekenntnis zur Eintracht und mit dem Willen / dem Bekenntnis zur Freiheit.
Der einzelne Staat hat die Freiheit ein Übereinkommen, eine Vereinbarung, eine Konvention, ein Abkommen anzunehmen oder abzulehnen.
Der Mensch hat die Freiheit Kunst zu schaffen.
Der Mensch hat die Freiheit Kunst zu betrachten, zu genießen, seine Seele an den Künsten erfreuen zu lassen.
Freiheit steht in enger Verbindung zur Möglichkeit.
Die Katholische Kirche, die UNESCO, die Europäische Union machen sich besonders stark dafür, dass die Kulturgüter allen Menschen dieser Erde zugänglich beziehungsweise erleichtert zugänglich gemacht werden.
Vor allem der Europäischen Union ist es ein Anliegen, dass beide Komponenten Freiheit und Möglichkeit dem Menschen sowohl national innerhalb des EU-Raumes als auch international gegeben sind, um künstlerisch seine Idee kunstschaffend in dieser Welt verwirklichen zu können. So gesehen ist Kulturgüterschutz letztlich der Schutz des Menschen selbst; Menschen schützen den Respekt, die Achtung, das Werk eines anderen Menschen.
In der Seele des Menschen können aber auch Neid, Hass, Missgunst, Feindseligkeiten keimen gegenüber anderen Menschen und deren Werken, deren Kunstwerken, das letztlich in Diebstahl, Raub, Krieg enden kann. In dieser dunklen Seite des menschlichen Daseins sollen internationale Rechtsgrundlagen, deren Maßnahmen schon in Friedenszeiten vorbereitet werden, dem Menschen eine Hilfe sein, um sich selbst und seine Kulturgüter zu schützen.
So gesehen möge um des Friedens Willen die Freiheit verbunden sein mit Eintracht.
Jeder Mensch möge die Freiheit haben einzusehen, dass seine eigene Freiheit dort endet, wo er die Freiheit eines anderen Menschen gefährdet, verletzt (Freiheit meint hier: Positives, Gutes, Gewaltloses, Friedvolles).
Jeder Staat hat in seiner Einsicht die Freiheit im Angesicht der internationalen Rechtsgrundlage zu Kultur, Kulturgüterschutz, Denkmalschutz sich selbst ein Denkmalschutzgesetz zu machen, um dieses mit seinen Bürgerinnen und Bürgern umzusetzen, damit unterschiedliche, vielfältige Kunst- und Kulturobjekte verschiedener Zeitepochen ein „lebendiges“ Dasein haben im freien Raum und somit die Freiheit des Staates darstellend bekräftigen.