Die Altersstufe zwischen 15 und 25 rückt zunehmend in den Mittelpunkt der Versorgungs-planung, da in dieser schwierigen Übergangszeit psychische Störungen ohne adäquate frühzeitige Behandlung und konsequente Weiterbetreuung in einen chronifizierten Zustand übergehen. Durch die permanente Verfügbarkeit von Drogen und Medizin als Ersatzprob-lemlöser und durch die mangelnde Möglichkeit, speziell des ersten Arbeitsmarktes, auf Besonderheiten des Individuums einzugehen, stellen sich hier Gesundheits- und sozialpoli-tische Herausforderungen.
Diese sind nur durch politisch gewollte Rahmenbedingungen auf lange Sicht zu bewälti-gen. Dem Erwachsenenschutzrecht in Österreich seit 01.07.2018 und dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in seiner reformierten Form (2013) kommt dabei für see-lisch auffällige und psychisch kranke junge Menschen eine besondere Bedeutung zu.
Ihre das Individuum in seiner Selbstverantwortung stärkenden Grundprinzipien müssen aber in der praktischen Realität flexibel und situationsgerecht gehandhabt werden – eine breite interprofessionelle Aufgabe, um psychisch kranken jungen Volljährigen die gleiche Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung zu sichern wie körperlich erkrankten oder gesunden Personen.