Bei einer Dachbodenräumung in den 1990er Jahren stieß eine Bekannte des Herausgebers auf eine unauffällige Plastiktüte, deren Inhalt – altes, unlesbar beschriftetes Papier – ihre Aufmerksamkeit erregte. Ausgehend von diesem Gelegenheitsfund entwickelte sich eine veritable Forschungsarbeit, die nun, nach mehr als fünf Jahren, zumindest ein Zwischenergebnis vorlegen kann.
Der Inhalt der Fundstücke war zum überwiegenden Teil unspektakulär, wenn auch aufschlussreich: Die frühneuzeitliche Bußpraxis, die Rechtsgeschäfte einer zentralen Pfarre des damaligen politischen Salzburger Grenzbereiches oder auch offizielle Regierungserlässe wie Mobilmachungen sind schon des Öfteren (wenn auch nach Einschätzung der Herausgeber noch nicht erschöpfend) in facheinschlägigen Publikationen behandelt worden. Was aber neu und faszinierend ist, ist die Figur eines jungen Mannes, der in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges von Angst getrieben Zuflucht in der Magie sucht und dabei entdeckt wird: Der Handwerker Ludwig Teschler, zum Zeitpunkt der Anklageerhebung 26 Jahre alt, wird überführt, die Herstellung eines Talismans betrieben zu haben, der dem Träger einen Schutzzauber garantiert. Die aufgefundenen Akten lassen darauf schließen, dass „magische Bündel“, wie jenes von Teschler angefertigte, im Ennstal weit verbreitet waren. Der Fall Ludwig Teschler steht jedoch auch exemplarisch für die aufgeklärte Haltung kirchlicher Autoritäten gegenüber Magiedelikten, die in der Mitte des 17. Jahrhunderts auf Belehrung anstatt auf Bestrafung abzielt. Elemente moderner Hexenlehre wie Teufelsbeziehungen fehlen in der Anklage vollkommen. Warum sich Teschlers Spur ebenso wie die der beteiligten Frau, der Hebamme Barbara Schlemmerin, in der Geschichte verliert, ist ein bislang ungelöstes Rätsel, weist doch die Akten- und Archivlage darauf hin, dass Teschler lange Zeit nach diesem Vorfall noch ein rechtsfähiges Mitglied der Gemeinde in Haus im Ennstal war.
Zusätzlich wird in diesem Band der Öffentlichkeit der gesamte restliche Bestand des Fundes in hochauflösenden Scans und soweit möglich auch transkribiert zur Verfügung gestellt.