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Diese Arbeit soll eingangs einen kurzen Überblick über die Entstehung, den Anwendungsbereich und den Geltungsbereich des Anerbenrechtes verschaffen. Danach soll diese Arbeit aufzeigen, wie komplex sich die Auswahl des Anerben unter Umständen herausstellen kann. Es wird daher auf die einzelnen Auswahlkriterien explizit Bezug genommen, und in diesem Zusammenhang sollen entstehende Probleme bei der Auslegung dieser Kriterien dargestellt werden. Ebenso wird erörtert, in welchem Zusammenhang beziehungsweiße in welcher Reihenfolge die einzelnen Auswahlkriterien zur Anwendung gelangen. Nach der Bestimmung des Anerben soll vor allem die Anwendung und die damit zusammenhängende Problematik der Nachtragserbteilung aufgezeigt werden. Wesentliche Fragen werden hier unter anderem sein, wer als Schuldner der Nachtragserbteilung gilt, und wer berechtigt ist einen solchen Antrag zu stellen. Wie auch bei der Bestimmung des Anerben soll auch im Anwendungsbereich der Nachtragserbteilung aufgezeigt werden, wie uneinheitlich die Meinungen von Lehre und Rechtsprechung hier teilweise ausfallen können. |
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Following thesis will initially give a brief overview of the history, the area as well as the practical usage of the farm estate succession laws. Further on it will be shown how difficult it is to determine the principal heir. Explicit references to the individual selection criterias followed by the analyses and interpretation of the influence in the usage of all these criterias will be handled in the section afterwards. After the determination of the principal heir, the thesis will care about the usage and the upcoming problems with the subsequent division of the inheritance. Main questions will be related to the determination of the debtor of the subsequent division of the inheritance as well as the question who will be allowed to open and make such a request. The determination of the principal heir and the wide and difficult scope of the directive for the subsequent division of the inheritance are demonstrating further on, how inconsistently the opinions of doctrines and jurisdiction are in some special cases. |
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