Titelaufnahme

Titel
Die ABGB-Vorschriften über Schadenersatz : wesentlicher Inhalt und sprachliche Neufassung (§§ 1293 bis 1341 ABGB) / eingereicht von Sabine Guzmics
Weitere Titel
The provisions of the ABGB about damages : essential content and linguistic reformulation (§§ 1293 to 1341 ABGB)
Verfasser/ VerfasserinGuzmics, Sabine
Begutachter / BegutachterinBydlinski, Peter
Erschienen2015
UmfangXII, 129 Bl. Zsfassung (1 Bl.)
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Schadensersatz / Privatrecht / Österreich / Schadensersatz / Privatrecht / Online-Ressource / Graz
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-87551 
Zugriffsbeschränkung
 Das Dokument ist frei verfügbar
Links
Nachweis
Dateien
Klassifikation
Zusammenfassung

Das am 1. Jänner 1812 in Kraft getretene ABGB ist heute die mit Abstand älteste noch in Kraft stehende Privatrechtskodifikation im deutschen Rechtskreis. Nach wie vor stehen mehr als die Hälfte der Paragraphen in ihrem Urtext in Geltung. Dieser Urtext war 1812 noch verständlich, vielfach sogar volkstümlich. Mittlerweile hat sich der alltägliche Sprachgebrauch aber erheblich verändert, weswegen die Sprache des ABGB den Zugang zum Recht erschwert. Dies gilt nicht nur für den Bürger ohne Rechtskenntnisse, sondern oftmals auch für Juristen, die nicht ständig mit dem ABGB in Berührung kommen. Darüber hinaus hat sich auch die Auslegung vieler Normen über die Jahrzehnte verändert, ohne dass ihr Wortlaut je angepasst wurde. Ihre praktische Anwendung erfordert deshalb nicht selten vorweg ein aufwendiges Studium der Literatur und Judikatur. Die vorliegende Arbeit befasst sich daher mit der sprachlichen Neuformulierung eines Teiles des ABGB, dem dreißigsten Hauptstück über das Schadenersatzrecht (§§ 1293 bis 1341 ABGB). Im ersten Teil der Arbeit werden alle Bestimmungen einzeln behandelt und deren Regelungsinhalte und Bedeutungen dargelegt. Zusätzlich werden Meinungsdifferenzen hinsichtlich der Auslegung und auch Reformvorschläge erörtert. Dies dient als Grundlage für die sprachliche Neufassung als Hauptgegenstand dieser Arbeit, welche in deren zweiten Teil zu finden ist. In Übersichtstabellen werden der Originaltext und die Neuformulierung gegenübergestellt und mit Bemerkungen versehen. Wo Einigkeit besteht, dass eine Norm inhaltliche Reformen erfahren sollte, werden zusätzlich alternative Formulierungen vorgeschlagen. Ziel ist es, den behandelten Paragraphen des ABGB wieder zu besserer Verständlichkeit zu verhelfen.

Abstract

The ABGB, which entered into force on 1 January 1812, is the oldest codification of private law in the German legal sphere that is still effective. More than half of the regulations of the ABGB still have their original text. In 1812 this original text was very comprehensible, even demotic. But nowadays the everyday language usage has changed considerably. Therefore the language of the ABGB makes the access to law difficult. Not even for citizens that have no legal knowledge but also for jurists that do not use the ABGB constantly. Furthermore the interpretation of many regulations has changed over the decades without ever adjusting their wording. Quite often their practical application therefore requires extensive studies of the literature and the judicature beforehand. The present thesis deals with the linguistic reformulation of the thirtieth chapter of the ABGB, which is about damages (§§ 1293 to 1341 ABGB). In the first part of the thesis the content and meaning of each regulation will be described. In addition disagreements concerning the interpretation of each particular regulation and reform proposals will be discussed. All this forms the foundation of the linguistic reformulation as the main topic of this thesis, which can be found in its second part. A summary table shows the original text, the linguistic reformulation and remarks. Where there is agreement that a regulation shall be reformed, an alternative wording will be suggested. The main purpose is to achieve better comprehension of the discussed regulations.

Statistik
Das PDF-Dokument wurde 2047 mal heruntergeladen.