Titelaufnahme

Titel
Die Luxusgrenze im Unterhaltsrecht / von Kristin Uhl
Weitere Titel
The luxury limit in the law of maintenance
Verfasser/ VerfasserinUhl, Kristin
Begutachter / BegutachterinFerrari, Susanne
Erschienen2015
UmfangVI, 86 Bl. Zsfassung (1 Bl.)
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
Zsfassungen in dt. Sprache
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Unterhaltspflicht / Österreich / Unterhaltspflicht / Online-Publikation / Graz
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-80958 
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Zusammenfassung

Diese Diplomarbeit befasst sich mit dem österreichischen Unterhaltsrecht, im Besonderen mit der Bemessung dessen Höhe. Nicht erst seit der Aufsehen erregenden „Glock-Entscheidung“ stellt sich die Frage nach einer Luxusgrenze im Ehegattenunterhalt. Im Kindesunterhalt entspricht der Unterhaltsstopp bereits der ständigen Rechtsprechung. Jedoch gibt es auch hier nach wie vor verschiedene Ansichten ab welcher Höhe ein solcher einzuziehen ist. Dabei werden die dazu entwickelten Rechtsmeinungen dargelegt, wobei auf eine Vielzahl von Entscheidungen zurückgegriffen wird. Die starre Einziehung einer Luxusgrenze wird auch im Kindesunterhalt abgelehnt. Die vorgegebenen Obergrenzen können in Durchschnittsfällen als Orientierungshilfe dienen. Bei außergewöhnlich hohen Einkommensverhältnissen ist eine genaue Einzelfallbetrachtung jedoch unumgänglich. Den Ehegattenunterhalt zu beschränken wird von der Judikatur seit Jahren vehement abgelehnt. Deswegen oder gerade deshalb soll in dieser Diplomarbeit untersucht werden, ob eine Obergrenze auch im Ehegattenunterhalt gerechtfertigt werden kann. Hierbei werden ebenfalls mehrere Gerichtsentscheidungen sowie Lehrmeinungen vorgebracht. Der Unterhalt sollte grundlegend zur Befriedigung des täglichen Bedarfs dienen und keine darüber hinaus gehende Vermögensbildung ermöglichen. Eine konkrete Bedarfsermittlung bei der Berechnung der Unterhaltshöhe wäre hierbei zielführend. Des Weiteren passt eine frühzeitige Bildung von Vermögen nicht in das gesetzliche System Österreichs. Der Grundsatz der Gütertrennung nach § 1237 ABGB während aufrechter Ehe, als auch die nachträgliche eheliche Gütertrennung gemäß §§ 81 ff EheG nach der Ehescheidung sind hier zu nennen. Ein Vergleich zur deutschen Rechtslage wurde angestellt, da in Deutschland eine Berechnungsmethode entwickelt wurde ab welcher Höhe eine Luxusgrenze angemessen erscheint. Abschließend wird ein möglicher Lösungsvorschlag für Österreich vorgebracht.

Abstract

This diploma thesis deals with the Austrian law of maintenance and the calculation of the amount of alimony in particular. The question of a so-called „luxury limit“ to alimony for ex-spouses arose even before the sensational case of „Glock vs. Glock“. In child maintenance law the stopping of maintenance payments is already consistent with the established case law. However, different opinions regarding the level at which such a stop should come into effect persist. These are based on numerous legal opinions, which were formed following several court judgements that are shown in this thesis. Child maintenance law also rejects the implementation of a static luxury limit. The upper limits specified therein can serve as guidelines in similar cases. When it ecomes to extraordinarily high income conditions an examination of single cases is crtainly indispensable. For years now the limiting of alimony for spouses has been firmly opposed by case law. That is why this thesis aims to investigate, if an upper limit in spousal maintenance law can be justified. For this purpose several court judgements and teachings are presented. Alimony is basically intended for the supply of everyday needs and not for the acquisition of personal assets beyond that. A concrete assessment of demand for calculating the amount of alimony would thereby be useful. Furthermore, an early accumulation of capital is not in line with the Austrian legal system. In this context the principle of separation of goods during marriage according to § 1237 ABGB, as well as the separation of goods acquired during marriage subsequent to divorce according to §§ 81 ff EheG are to be mentioned. A comparison to German legal norms is drawn, since Germany has developed an assessment base to determine at which point a luxury limit is appropriate. Finally, the author proposes a possible solution for Austria.

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