Titelaufnahme

Titel
Entgeltfortzahlung für Selbstständige / von Markus Nachbagauer
Weitere Titel
Contination of payment of the self-employed
Verfasser/ VerfasserinNachbagauer, Markus
Begutachter / BegutachterinLöschnigg, Günther
Erschienen2014
UmfangVII, 68 Bl. Zsfassungen (2 Bl.)
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
Zsfassungen in dt. und engl. Sprache
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Lohnfortzahlung / Selbstständiger / Österreich / Lohnfortzahlung / Selbstständiger / Online-Publikation / Graz
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-80795 
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Zusammenfassung

Im Zuge des SVÄG 2012 wurde mit dem neu eingeführten § 104a GSVG eine Unterstützungsleistung für Unternehmerinnen und Unternehmer bei lang andauernder Krankheit geschaffen. Ziel war es, die Situation von Kleinunternehmern im Krankheitsfall zu stärken, da diese Gruppe besonders stark von den Folgen einer langen Krankheit betroffen ist. Normadressaten sind alle Versicherten nach §§ 2 Abs 1, 3 Abs 1 Z 2 sowie §§ 14a oder 14b GSVG. Anspruchsvoraussetzungen sind die festgelegte Mitarbeiterhöchstgrenze im Unternehmen, die Notwendigkeit einer persönlichen Arbeitsleistung im Unternehmen, sowie eine lang andauernde Krankheit. Die Unterstützungsleistung wird ab der siebenten Woche der Dienstverhinderung in Höhe eines festgelegten Mindesttagessatz ausbezahlt.Von Seiten der Arbeitgebervertretungen wurde eine derartige Regelung bereits seit Jahren gefordert. Arbeitnehmervertretungen hingegen sehen in dieser Bestimmung eine Bevorzugung des Unternehmertums. Kritikpunkte an der Bestimmung selbst, sowie an einzelnen, konkreten Ausführungen sind genau dargelegt und erörtert. Kritisiert wurde unter anderem die Finanzierung der Unterstützungsleistung durch die AUVA, die Anspruchsvoraussetzungen sowie die Auszahlungsmodalität.Die Arbeit beschäftigt sich des Weiteren mit der Neuregelung in der Zusatzversicherung nach §§ 105 f GSV. Im Zuge der Anpassung der Zusatzversicherung an die neue Unterstützungsleistung kam es zu einer Umstrukturierung des Krankengeldes und zur Abschaffung des Taggeldes. Abgeschlossen wird das Thema Entgeltfortzahlung für Selbstständige durch die Änderungen im Bereich Wochengeld für Unternehmerinnen. Das Wochengeld wurde durch das SVÄG 2012 stark erhöht. Durch das SVÄG 2013 kam es zur Einführung einer Befreiung von Sozialversicherungsbeitragsleistung für die Dauer des Wochengeldbezugs.

Abstract

In the course of SVÄG 2012, a support service for entrepreneurs from long-term illness, the newly introduced § 104a GSVG has been created. The aim was to strengthen the position of small businesses in the event of illness as this group is particularly affected by the consequences of a long term illness. Addressees are all insured under §§ 2, Section 1, 3, paragraph 1, 2 and §§ 14a or 14b GSVG. Eligibility requirements are specified by the emplyee limit in the company, the need for a personal work performance in the company, as well as a long-term illness. The assistance benefit shall be paid in the amount of a fixed minimum daily rate from the seventh week of employment hindrance.On the part of employers' organisations such legislation was demanded for years. Employee representatives, however, see in this provision a favor of free enterprise. Criticisms of the provision itself, as well as individual, specific designs are precisely explained and discussed. Mostly criticised, among other things, the support financing performance by the AUVA, the eligibility criteria and the payment modality.The work further deals with the new provision of additional insurance according to §§ 105 f GSV. By adapting the supplementary insurance to the new support performance, this led to a restructuring of sickness allowance and the abolition of the daily allowance.The theme of continued pay for self-employed is completed by the changes in maternity benefit for women entrepreneurs. Maternity allowance was greatly increased by the SVÄG 2012. Through SVÄG 2013 came the introduction of an exemption from social security contribution payments for the duration of maternity benefit cover.

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