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Die vorliegende Diplomarbeit untersucht die Einflüsse des römischen Rechts auf das österreichische Recht insbesondere auf das Schuld- und Sachenrecht im ABGB. Grundsätzlich wird ein besonderes Augenmerk auf die Bedeutung des römischen Rechts für die modernen Rechtsordnungen im Allgemeinen geworfen. In weiterer Folge werden zuerst die im Bereich des Sachenrechts ausgewählten Rechtsinstitute im Vergleich zum ABGB behandelt. Die sachenrechtliche Unterteilung der Rechtsinstitute richtet sich nach Besitzlehre, Eigentumslehre und Pfandrecht. Beispiele für die verglichenen Rechtsinstitute sind: der ausgedehnte Rechtsbesitz, das Summariissimum, die Spolienklage, die Provokationsklage, Die operis novi nuntiatio, die damni infecti, das Traditionsprinzip, die Eigentümsansprüche (Actio Publiciana), der kausale Eigentumserwerb, die rei vindicatio und Pfandrechte und Dienstbarkeiten (Servituten). Anschließend wurden Gesamtschuld und Gesamtforderung, Bürgschaft, Zession und Kompensation im Bereich des Schuldrechts verglichen. Als Fazit kam heraus, dass das römische Recht im heutigen Rechtsleben teils in unveränderter teils in modifizierter Form seinen Fortbestand hat. Es ist nicht zu übersehen, dass man bei der Etablierung des österreichischen ABGB auf den römischen Quellen aufgebaut hat. |
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This thesis examines the influence of Roman law on Austrian law and in particular the obligations and property law in the Civil Code. Basically, a special attention is shed on the importance of Roman law for the modern legal systems in general. Subsequently, the selected legal institutions of property law are treated in comparison to the Civil Code. In the area of obligation law the provisions of the Civil Code were also compared with the Roman law. In conclusion came out, that Roman law in today's legal life partly unchanged and partly in modified form has its continued existence. |
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