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Das Phänomen des Verschwindenlassens von Personen ist eine von Staaten angewandte Praktik, um sich unliebsamer Personen zu entledigen, die Bevölkerung einzuschüchtern und mögliche Widerstände zu unterdrücken. Diese Arbeit geht auf die komplexe Menschenrechtsverletzung ?Verschwindenlassen von Personen? ein, erörtert unter anderem die Entstehungsgeschichte sowie die Regelungsinhalte der UN-Konvention und erklärt die Umsetzungsmöglichkeiten der UN Konvention anhand einiger Beispiele.Am 20.12.2006 ist die UN-Konvention zum Schutz vor Verschwindenlassen entstanden und trat am 23.10.2010 in Kraft. Seitdem kann in jenen Staaten, in denen die UN-Konvention sowohl unterzeichnet als auch ratifiziert wurde, rechtswirksam gegen das Verschwindenlassen von Personen vorgegangen werden. Der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen ist die Überwachungs- und Kontrollinstanz dieser UN-Konvention. Diese Arbeit befasst sich sowohl mit der Zusammensetzung, als auch mit der Geschäftsordnung und den Beschwerdeverfahren dieser Institution. Ebenso definiert diese Arbeit den Straftatbestand des Verschwindenlassens und geht auf den besonders vielschichtigen Täter- und Opferbegriff des Verschwindenlassens ein. Die rechtlichen Bestimmungen der UN-Konvention werden in dieser Arbeit analysiert und die Verfahren vor dem Ausschuss gegen das Verschwindenlassen näher erläutert. Ebenso werden die weiteren Menschenrechtsübereinkommen angeführt, die sich mit der Thematik des Verschwindenlassens auseinandersetzen. Darüber hinaus beschäftigt sich diese Arbeit mit der Umsetzung der UN Konvention im deutschsprachigen Raum und erläutert schlussendlich die Wirkung und Bedeutung der UN Konvention gegen das Verschwindenlassen. |
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The phenomenon of disappearances is a practice used by states to dispose unwanted persons, intimidate the population and suppress possible resistance. This work emphasizes the role of this specific complex violation of human rights. It clarifies the history of the UN-Convention, analyses the regulations of the UN-Convention and defines the implementation specifications of this treaty. On 20.12.2006, the UN Convention on Disappearances has emerged and entered into force on 23.10.2010. Since then it has been possible to proceed against states violating the UN-Convention. However these states have to sign and to ratify the convention to be liable for prosecution. The Committee Against Disappearances (CED) is the monitoring and supervisory body of the UN Convention and this paper deals with the composition of the CED as well as with its rules of procedure and the complaints procedures. Furthermore, this work explains the elements of enforced disappearance and explicates the intricate terms of delinquent and victim. This work analyses the specific laws of the UN-Convention and illuminates the complaints procedures before the CED. Also other human rights treaties, which regulate the criminal liability of enforced disappearance, are cited. In addition, this paper deals with the implementation of the UN Convention in the German-speaking states. Finally this work highlights the importance of the UN Convention against Enforced Disappearances and its impact. |
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