Titelaufnahme

Titel
Die Stellung des Geschworenen im österreichischen Strafprozess / vorgelegt von Anton Scherr
Weitere Titel
The position of the juror in the Austrian criminal procedure
Verfasser/ VerfasserinScherr, Anton
Begutachter / BegutachterinLambauer, Heimo
Erschienen2014
UmfangVII, 87 Bl. Zsfassung (1 Bl.)
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Geschworenengericht / Österreich / Geschworenengericht / Online-Publikation
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-69620 
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Zusammenfassung

Die Geschworenengerichte stellen in Österreich, trotz mancher Kritik, einen wichtigen Gerichtstypus dar. Geschworene entscheiden immerhin bei schweren Verbrechen oder politischen Vergehen und Verbrechen über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Deswegen ist es notwendig, dass die Laien über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Geschworene informiert werden. Die vorliegende Diplomarbeit zeigt genau diese Rechte und Pflichten auf; begonnen bei den Bestellungsregeln des Geschworenen- und Schöffengesetzes (GSchG), die festlegen welche Personen überhaupt als Laienrichter auf der Geschworenenbank Platz nehmen können, bis hin zu den Entscheidungsfindungsprozessen. Während des Prozesses bestehen die Pflichten an den Verhandlungen teilzunehmen, unparteiisch zu agieren, sich an die Gesetze zu halten und keine Informationen nach außen zu tragen. Geschworene haben das Recht Fragen an Zeugen, Sachverständige oder Angeklagte zu stellen, sowie ihre Kosten für die Aufwendungen als Laienrichter ersetzt zu bekommen. Die mangelnde Begründung des Wahrspruches, die insbesondere auch vom EGMR kritisiert wird, ist ebenso Thema dieser Arbeit, wie die Frage, ob Laien tatsächlich eine "richtige" Entscheidung treffen können oder ob sie mit der Entscheidungsfindung nicht überfordert sind. Zuletzt wird ein Überblick über den vorherrschenden Diskurs über die Abschaffung der Geschworenengerichte gegeben. Die Meinungen über den Verbleib dieses Gerichtstyps im österreichischen Rechtssystem gehen teilweise weit auseinander. Teile der Lehre schlagen lediglich kleine Reformen vor, andere verlangen große Änderungen oder ansonsten die Abschaffung. Die Veränderung der Anzahl der Geschworenen, die Einführung einer Begründungspflicht oder die Möglichkeit, auf das Geschworenengericht zu verzichten, sind nur einige Beispiele für mögliche Reformen.

Abstract

The trial-by-jury is an important form of court procedures in Austria. In cases of serious crimes, political crimes and offences the jury decides about the guilt of the accused. Therefore it is necessary to inform the lays about their rights and duties in relation to their positions as jurors. The present diploma thesis points out these rights and duties starting with the rules of the jury appointment, following the Geschworenen- und Schöffengesetz (Austrian Jury Act). This piece of legislation decides which persons are suitable for being a lay judge. In addition, the decision-making processes will be examined. During the trial jurors have the duties to participate on the process, to be impartial, to follow the law and to keep the information of the consultations as a secret. They have the rights to ask questions to the witnesses, experts and accused. Once the trial is over, the jurors have the chance to get possibly accrued expenditures settled, on the condition that they fulfilled all their duties. Despite of its importance for the Austrian criminal law system the trial-by-jury is criticised of its lacking reasoning especially by the ECtHR. Additionally, it is questionable whether lays are actually capable of deciding "rightfully" or if they are overwhelmed by the responsibilities of decision-making. The thesis finishes with an overview of the on-going discussion in regard to a possible abolition of the trial-by-jury system. Parts of the academia suggest smaller or larger reforms like changes in the number of jurors, the introduction of the duty to justify the decision or the possibility to opt-out from the trial-by-jury. Others even argue that the system should be abolished.

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