Titelaufnahme

Titel
Die Übermittlung von Auftraggeberdaten im europäischen Zahlungsverkehrsraum am Prüfstand mit Bankgeheimnis und Datenschutz / vorgelegt von Christopher Gollob
Weitere Titel
The conveyance of the information on the payer in the Euro-Payments-Area under close scrutiny of banking secrecy and data privacy
Verfasser/ VerfasserinGollob, Christopher
Begutachter / BegutachterinStaudegger, Elisabeth
Erschienen2014
UmfangIX, 82 Bl. Zsfassung (1 Bl.)
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Zahlungsverkehr / Datenübermittlung / Geldwäsche / Bankgeheimnis / Österreich / Zahlungsverkehr / Datenübermittlung / Geldwäsche / Bankgeheimnis / Online-Publikation
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-67265 
Zugriffsbeschränkung
 Das Dokument ist frei verfügbar
Links
Nachweis
Dateien
Klassifikation
Zusammenfassung

Seit dem Inkrafttreten der VO (EG) 1781/2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers sind Banken verpflichtet, Informationen zum Zahler an das Empfängerinstitut zu übermitteln. Der Regelungszweck dieser Bestimmung ist die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Dabei nimmt es der Gesetzgeber in Kauf, in das Grundrecht auf Datenschutz einzugreifen. Diese Übermittlung ist Hauptteil der Arbeit und wird aus der Sicht des DSG 2000 und des Bankgeheimnisses bewertet. Die Arbeit führt zunächst Grundlagen zum Zahlungsverkehr und zum europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) aus und geht der Frage nach, welche Daten in einem Geldtransfer enthalten sein können. Im Anschluss werden internationale Aktivitäten und Rechtsgrundlagen zum Zahlungsverkehr und zur Datenübermittlung vorgestellt. Die einschlägigen Bestimmungen des DSG 2000, aber auch das Bankgeheimnis, werden erläutert, ehe die Übermittlung von Auftraggeberdaten unter die datenschutzrechtlichen Erfordernisse subsumiert wird. Die Bedeutung des datenschutzrechtlichen Auftraggebers und des Zwecks der Datenverwendung wird anhand der Analyse der OGH-Entscheidung vom 25.02.1992 4 Ob 114/91 illustriert und gemeinsam mit weiteren rechtlichen Aspekten behandelt. Am Ende stellt sich heraus, dass eine Datenübermittlung von Angaben zum Auftraggeber eines Geldtransfers den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des DSG 2000 und dem Bankgeheimnis entspricht.

Abstract

Since the entry into force of Regulation (EC) No 1781/2006 on information on the payer accompanying transfers of funds banks are obliged to provide information about the payer to the recipient?s banking institution. The regulatory purpose of this provision is the combat against money laundering and terrorist funding. Thereby the legislator accepts the intrusion into the fundamental right of data protection through data transmission. This transmission is the main part of the paper and will be assessed from the perspective of the Austrian Data Protection Act 2000 (DSG 2000) and the bank secrecy. At first the paper remarks basics on money transactions and the European Payments Area (SEPA) and addresses the issue of which data can be contained in a money transfer. After this, international activities and legal foundations for payments and data transmission are presented. The relevant provisions of the DSG 2000, as well as the bank secrecy, are explained. Then the transmission of the information on the payer is subsumed under the requirements of data protection nd the Supreme Court decision OGH 25.02.1992 4 Ob 114/91 is discussed with further legal aspects. In conclusion the data transmission of information on the payer proves to comply with the data protection provisions of the DSG 2000 and the bank secrecy.

Statistik
Das PDF-Dokument wurde 386 mal heruntergeladen.