Titelaufnahme

Titel
Die historische Entwicklung der Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten vom römischen Recht zum ABGB / ein gereicht von Katharina Reiterer
Weitere Titel
<The historical development of maintenance claims between married couples from Roman law to the ABGB
Verfasser/ VerfasserinReiterer, Katharina
Begutachter / BegutachterinWesener, Gunter
Erschienen2014
UmfangIV, 64 Bl. Zsfassung (1 Bl.)
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Ehegatte / Unterhaltspflicht / Römisches Recht / Geschichte / Österreich / Ehegatte / Unterhaltspflicht / Römisches Recht / Geschichte / Online-Publikation
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-66955 
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Zusammenfassung

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der historischen Entwicklung der Unterhaltsansprüche vom Römischen Recht bis zum geltenden Recht. Einleitend stelle ich zunächst die Familienstruktur im Römischen Recht dar. Es folgt eine Darstellung der einzelnen historischen Epochen des Römischen Rechts, wo ich die Frage kläre, ob nach der jeweiligen Gesetzeslage ein Unterhaltsanspruch zwischen Ehegatten besteht und auf welche Art und Weise der zu leistende Unterhalt zu entrichten war. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man im Römischen Recht eine allgemeine persönliche Rechtspflicht zum Unterhalt zwischen Ehegatten nicht findet. Es folgt eine Betrachtung des Unterhaltsanspruchs in der Zeit der Nachklassik bis hin zur Zeit des Kaisers Justinian. Es lässt sich erkennen, dass auch in der nachklassischen und justinianischen Zeit noch keine gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten bestand. Im Weiteren gehe ich in dieser Arbeit auf die Entwicklungen in Bayern, Preußen und in Österreich ein und nach ausführlicher Betrachtung der naturrechtlichen Kodifikationen werde ich die historische Entwicklung in Österreich bis zum derzeit geltenden Recht in Bezug auf den Unterhaltsanspruch zwischen Ehegatten beschreiben. Das bedeutet, es werden die Vorläufer des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs detailliert erläutert und die Entwicklung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs von 1811 bis zur heutigen geltenden Rechtslage dargestellt.

Abstract

This work deals with the historical development of the maintenance claims from the Roman law up to the existing law. By way of introduction I represent first the family structure in the Roman law. The following is a representation of the individual historical epochs of the Roman law, where I clarify the question of whether there is a claim for maintenance between spouses according to the respective legislation and in which way the maintenance to be done was to be paid. In summary it can be said that one does not find a general personal legal duty in the Roman law to the maintenance between spouses. A consideration of the maintenance claim follows in the time of the postclassical period up to the time of the emperor Justinian. It can be recognized that even in the postclassical and Justinian's time still no mutual obligation to pay maintenance of the spouses existed. Subsequently I come in this work on the developments in Bavaria, I will describe Prussia and in Austria and after detailed consideration of the natural law codifications, the historical development in Austria up to the right applying currently concerning the maintenance claim between spouses. This means it will be the precursor of the general civil code explained in detail and the development of the general civil code of 1811 to today's current legal situation is shown.

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