Titelaufnahme

Titel
Die Befangenheit und Ausgeschlossenheit des Richters im Zivilprozess / von Doris Karoline Kracher
Weitere Titel
The bias and exclusion of a civil court judge
Verfasser/ VerfasserinKracher, Doris Karoline
Begutachter / BegutachterinNunner-Krautgasser, Bettina
Erschienen2013
UmfangXI, 90 Bl. Zsfassung (1 Bl.)
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Zivilprozess / Befangenheit / Richter / Österreich / Zivilprozess / Befangenheit / Richter / Online-Publikation
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-58744 
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Zusammenfassung

Die §§ 19 bis 25 JN normieren die Befangenheit und Ausgeschlossenheit von Richtern.Vom Gesetz wird zwischen Befangenheits- und Ausschließungsgründen unterschieden.Beide Arten von Gründen sind entweder auf Parteiantrag (Ablehnungsantrag) oderdurch Selbstanzeige, als auch von Amts wegen wahrzunehmen. Die Möglichkeit derAblehnung stellt ein durch das Verfassungsrecht, insbesondere durch Art 83 Abs 2 undArt 87 Abs 3 B-VG gebotenes Rechtsinstitut und damit einen unverzichtbaren Garantenfür die Objektivität dar. Neben den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Richteramts(Art 87 ff B-VG) sichern die §§ 19 ff JN die auch von Art 6 Abs 1 EMRK geforderteObjektivität und Unvoreingenommenheit der gerichtlichen Organe im Einzelfall.Durch die Gerichtsverfassung werden allgemeine Sicherungen für die Auswahl dergeeigneten Personen zum Richteramt getroffen sowie die äußeren Bedingungen für einegrößtmögliche Unbeeinflussbarkeit festgelegt. In der Praxis werden allerdingswiederholt Interessenskollisionen vorkommen, die im konkreten Fall die richterlicheObjektivität und Unbeeinflussbarkeit in Zweifel ziehen könnten. Für solche Fälle hatder Gesetzgeber das Institut der Ablehnung von Richtern sowie die diversenAusschließungsgründe geschaffen.Das Hauptaugenmerk wird in dieser Arbeit auf die von der Rechtsprechungherausgebildeten Gründe gelegt, die zur Ausgeschlossenheit oder Befangenheit desRichters führen. Des Weiteren wird beschrieben, wie und wann das Ablehnungsrechtausgeübt werden kann, was der Ablehnungsantrag zu enthalten hat und wer darüberentscheidet. Schließlich stellt sich die Frage, welches Schicksal bereits gesetzteHandlungen des abgelehnten Richters ereilt.

Abstract

The articles 19 to 25 JN lay down the bias and exclusion of a civil court judge by law. The law makes a distinction between reasons which substantiate the bias and those which justify the exclusion of a judge. Both can be availed either by the parties concerned, the judge himself or ex officio. The denial of a judge is required by constitutional law and by the European Convention on Human Rights (ECHR) to guarantee objectivity and impartiality. The constitution of the courts determines the selection process of suitable persons for judicial office as well as the conditions to secure the highest possible objectivity. In practice, circumstances will repeatedly occur that may lead to a likelihood of bias. Therefore, legislation has created the possibility of recusal and various reasons for exclusion. In this diploma thesis particular attention is paid to the diverse reasons which have been developed by dispensation. In addition, it is described how and when the denial can be exercised, what the application has to include and who decides it. Finally, acts previously performed by the judge are dealt with.

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