Titelaufnahme

Titel
Gefahrenzonen : die Rechtslage betreffend Naturgefahren in Österreich / von Gerald Pacher
Weitere Titel
Hazard Zones - the legal framework on natural hazards in Austria
Verfasser/ VerfasserinPacher, Gerald
Begutachter / BegutachterinStöger Karl
Erschienen2013
UmfangXI, 94, XXIV Bl. Zsfassung
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Naturgefahr / Recht / Österreich / Naturgefahr / Recht / Online-Publikation
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-54810 
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Zusammenfassung

Diese Diplomarbeit hat die österreichische Rechtslage betreffend Gefahrenzonen zum Thema. Das sind Grundstücke, die aufgrund ihrer Lage und natürlichen Beschaffenheit von Naturgefahren, wie etwa Hochwasser, Wildbäche, Lawinen, Steinschlag, Erdrutsch oder Vermurungen, bedroht sind. Zunächst wird erläutert, worum es sich bei diesen Gefahrenzonen genau handelt, in welchen Rechtsquellen sie geregelt und wie sie dort definiert und charakterisiert sind. Aus diesem ersten Kapitel ergibt sich zum Erlass "Richtlinie für die Gefahrenzonenplanung", dessen rechtliche Qualität ausschlaggebend für die Auslegung der Kriterien ist, wann ein Grundstück in eine Gefahrenzone fällt und wann nicht, die Problemstellung der Abgrenzung zwischen Rechtsverordnungen und Verwaltungsverordnungen. Weiters werden die für die Flächenwidmung heranzuziehenden sog Gefahrenzonenpläne des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung und der Bundeswasserbauverwaltung genau analysiert. Ausgehend von Zuständigkeitsregelungen, werden die Merkmale, das Erstellungsverfahren, die Revision sowie die Rechtsnatur der beiden Gefahrenzonenpläne behandelt. Im dritten Kapitel werden die naturgefahrenrelevanten raum- und bauordnungsrechtlichen Regelungen der Bundesländer Kärnten, Tirol und der Steiermark in Form einer Rechtsvergleichung gegenübergestellt. Im Zuge dessen können sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede in den länderspezifischen Bestimmungen festgestellt und Verbesserungsvorschläge dazu vorgestellt werden. Im abschließenden Kapitel wird noch die zivilrechtliche Amtshaftung im Zusammenhang mit naturgefahrbezogenen Flächenwidmungen angesprochen. Anhand von Leitentscheidungen aus der Rechtsprechung werden dabei Fallkonstellationen präsentiert, in denen die Gerichte Schadenersatz aus dem Titel der zivilrechtlichen Amtshaftung zugesprochen haben bzw auch nicht. Anschließend werden aus diesen Entscheidungen Handlungspflichten der Baubehörden abgeleitet.

Abstract

This diploma thesis thematises the Austrian legal framework concerning so-called hazard zones. These are properties, which are, because of their location, threatened by natural hazards like floods, torrents, avalanches, rock falls and mudslides. First of all it´s explained what hazard zones are, in which sources of law they are to find and how they are characterised. The distinction between "Rechtsverordnung" and "Verwaltungsverordnung is the problem which appears in this chapter. Focus of explications regarding this distinction ist the decree "Richtlinie für die Gefahrenzonenplanung" by the federal minister. It´s legal character is decisive for the interpretation of criteria, which determine, if a property is located in a hazard zone or not. In the next step of the thesis the so-called "Gefahrenzonenpläne" of the "Forsttechnischer Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauun" and the "Bundeswasserbauverwaltung" are being analysed. Based on rules concerning competences, the characters, the procedure of creation as well as their legal nature are being discussed in detail. The third chapter compares the law of the federate states Carinthia, Styria and Tirol regarding the regional planning and building regulations. This comparison determines similarities and differences between their legal approach and also suggests improvements. The final chapter is about the public liability in civil law concerning the area zoning plan activity. On the basis of juristiction, case configurations are presented, in which courts adjucate compensation for damages. Afterwards duties of action for authorities are deduced from this jurisdiction. The topic "Hazard zones" is relevant for legal practise, because there are not just legal questions regarding public law, but also regarding civil law, criminal law and so on.

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