Titelaufnahme

Titel
Die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft von 1811 bis zur Reform 2012/13 / Jasmin Schönfelder
Weitere Titel
The arrangement of matiral cohabitation from 1811 up to the reform 2012/13
Verfasser/ VerfasserinSchönfelder, Jasmin
Begutachter / BegutachterinSteppan Markus
Erschienen2013
Umfang106 Bl. Zsfassung
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Ehe / Geschichte 1811-2012 / Österreich / Ehe / Geschichte 1811-2012 / Online-Publikation
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-46768 
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Zusammenfassung

Diese Arbeit behandelt die chronologische Entwicklung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe seit Inkrafttreten des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1812. Auch die Vorgeschichte des österreichischen Eherechts seit dem Josephinischen Ehepatent 1783 wird zum besseren Verständnis der Thematik kurz erläutert. Es wird geschildert, was die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Ehegatten während der aufrechten Ehe sind, und wie sich diese langsam weiterentwickeln. Dabei ist anfangs vor allem ein patriarchales Familienleitbild maßgebend, das sich lange Zeit hält und die Frau stark benachteiligt. So muss diese den Namen des Mannes annehmen, ihm im Wohnsitz folgen und ihm in Haushalt und Erwerb nach Kräften beistehen. Von einer Gleichberechtigung in der Ehe kann lange Zeit keine Rede sein. Da auch die Bestimmungen über die Scheidung Rückschlüsse darüber zulassen, was von den Eheleuten erwartet wird, sind auch diese Teil der Arbeit. Die Scheidung, die anfangs nur von Tisch und Bett möglich war, wurde vor allem im 20. Jahrhundert von den Nationalsozialisten reformiert. Das "deutsche Ehegesetz" ist bis heute beinahe unverändert in Geltung, das nationalsozialistische Gedankengut wurde nach dem Zweiten Weltkrieg entfernt. In den 70er Jahren folgte auch endlich die Reform über die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe, es wird der Gleichheitsgrundsatz in das Eherecht eingeführt und die Ehegatten werden zu einer einvernehmlichen Lebensgestaltung verpflichtet. Seit dieser Familienrechtsreform gab es eine stetige Weiterentwicklung des Eherechts, die sich vor allem mit der Gleichstellung der Frau befasst.

Abstract

The aim of this paper is to illustrate the chronic evolution of the personal legal effects of marriage since the legal validity of the ?Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches? in 1812. Moreover the previous history of the Austrian marriage law since the ?Josephinischen Ehepatent? in 1783 will be discussed briefly in order to achieve a better understanding of the topic. Not only the mutual rights and obligations of husband and wife during marriage will be depicted, but also their historical evolution. At the beginning there was a patriarchal concept of the family, where women were inferior to men. For example women had to adopt the men?s family name, follow them to their domicile and be as supportive as possible for them. It is therefore obvious that they were not equal before the law. Regarding the fact that the regulations of a divorce show precisely what had been expected of husband and wife, it has also been included into the paper. A fundamental change in the divorce law had been carried out by the National Socialists in the 20th century. Surprisingly it has not been changed much except for the National Socialist?s ideas, which had been removed after World War II. Finally, in the 70s there had been a reform about the personal legal effects of marriage, which led to the introduction of the principle of equality in marriage and the commitment of both partners to a conjoint arrangement of their life. Since then constant enhancements have taken place, where the focal point was to achieve an equal treatment between husband and wife.

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