Titelaufnahme

Titel
Die Bedeutung der vertretbaren Rechtsauffassung im Finanzstrafrecht / vorgelegt von Astrid Steinbrenner
Weitere Titel
The importance of reasonable interpretation of legal rules in criminal tax law
Verfasser/ VerfasserinSteinbrenner, Astrid
Begutachter / BegutachterinEhrke-Rabel Kerstin Tina
Erschienen2011
UmfangV, 84, XIII Bl. Zsfassung
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Finanzstrafrecht / Steuerpflicht / Österreich / Finanzstrafrecht / Steuerpflicht / Online-Publikation
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-26208 
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Zusammenfassung

Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, was einen Steuerpflichtigen erwartet, wenn dieser eineandere Rechtsauffassung als die Finanzbehörde vertritt. Der erste Teil beschäftigt sich mit derAmtswegigkeit des Verfahrens und wie diese im Abgabenverfahren und Finanzstrafverfahrenausgestaltet ist. Weiters wird das Verbot der Selbstbeschuldigung dargestellt, Umfang und Grenzender Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen behandelt. Es wird auch auf das zwischen Selbstbeschuldigungsverbot und Mitwirkungspflichten bestehende Spannungsverhältnis eingegangen.Der zweite Teil gibt einen Überblick über das im Finanzstrafrecht geltende Bestimmtheitsgebot undanalysiert das für Rechtsauffassungen geltende Vertretbarkeitskalkül.Im letzten Teil wird auf die Rechtsauffassung des Steuerpflichtigen im eingegangen.Dabei wird die Frage, welche Tatsachen der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde offenlegen muss und in welchem Umfang, näher analysiert. Insbesondere wird dargelegt wann eineRechtsauffassung vertretbar, unvertretbar, richtig oder falsch ist.Es wird dargelegt welche Pflichten den Steuerpflichtigen im Rahmen einer Abgabenerhebung treffenund welche Verletzung dieser Pflichten eine Strafbarkeit ergeben bzw eineStrafbarkeit auszuschließen ist. Denn kann der Steuerpflichtige einen entschuldbaren Irrtum geltendmachen oder sich auf eine vertretbare Rechtsauffassung stützen muss eine Strafbarkeitausgeschlossen werden.Weiters wird ein Überblick über den Treu- und Glaubensgrundsatz und seine Anwendbarkeit imFinanzstrafrecht gegeben. Es wird aufgezeigt wann eine Vertrauenslage beim Steuerpflichtigenentsteht und wie er Verletzungen dieser Vertrauenslage mittels des Treu- und Glaubensgrundsatzesdurchsetzen kann. Es wird in diesem Zusammenhang näher auf die Frage eingegangen, wann dieEinhebung der Abgabe unbillig für den Steuerpflichtigen ist.

Abstract

This paper deals with the question of what taxable persons have to expect when they advocateanother legal conception than the fiscal authority. The first part discusses the official channels of thelawsuit and how these are organized in acts on fiscal offences. Further, the prohibition of the selfaccusation,dimensions and boundaries of the duty to collaborate, which can vary in intensity, will bedescribed. In addition to that, the tension between the duty to collaborate and the prohibition of theself-accusation will be mentioned.The second part will give an overview concerning the principle of legal certainty in criminal law forfiscal offenses. This gives a basic insight into the defensible legal conception apart from the criminallaw for fiscal offenses.Finally, the legal conception of the taxpayers concerning which facts they have to reveal to the fiscalauthority and in which dimension will be analyzed. Especially, it will be questioned in which cases alegal conception is reasonable, unreasonable, right or wrong.It will be presented which obligations a taxpayer needs to meet within the scope of a taxinvestigation and which violations of these duties can result in culpability or in an avoidance ofculpability. If a taxpayer can argue a justifiable misapprehension or is backed up by a reasonable legalconception, then culpability can be ruled out.Furthermore, an overview concerning the article of fidelity and faith and its applicability in thecriminal law for fiscal offenses will be given. In this context, it will be dealt with the question whenthe levy of taxes is inequitable for the taxpayer.

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