Titelaufnahme

Titel
Das Bestellungsverfahren des gerichtlichen Erwachsenenvertreters nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz / vorgelegt von Andy Weber
Weitere Titel
The appointment procedure of the adult representative according to the 2nd adult protection law
Verfasser/ VerfasserinWeber, Andy
Begutachter / BegutachterinGarber, Thomas
ErschienenGraz, März 2019
UmfangX, 73 Blätter Zusammenfassung (1 Blatt)
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Erwachsenenschutzrecht
Schlagwörter (GND)Graz
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-139157 
Zugriffsbeschränkung
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Zusammenfassung

Mit dem 2. ErwSchG wurde eine längst überfällige Reform umgesetzt. Für die betroffenen Personen bedeutet es ein Mehr an Selbstbestimmung und die reale Chance, endlich (wieder) als vollwertiges Mitglied am Rechtsverkehr teilnehmen zu können. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem verfahrensrechtlichen Aspekt des Erwachsenenschutzes, konkret mit dem Bestellungsverfahren des gerichtlichen Erwachsenenvertreters. Zu Beginn wird ein kleiner rechtsgeschichtlicher Abriss dargestellt. Daraufhin wird in chronologischer Reihenfolge das Bestellungsverfahren ieS behandelt. Während das folgende Kapitel die Einstellung des Bestellungsverfahrens beleuchtet, beschreibt das nächstfolgende Kapitel wie die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreter vonstatten geht. Zum Abschluss ist den Rechten der Angehörigen ein Kapitel gewidmet.

Abstract

A long overdue reform was implemented by the 2nd adult protection law. Through the new rules affected people are empowered to live a life with a more of self-determination. Furthermore the legislator gives those people the real chance to finally participate in legal relations without restrictions. This diploma thesis is dealing with the procedural aspects of the adult protection law, concretely with the appointment procedure of the adult representative. At the beginning a short historical overview is made. After that the appointment procedure is chronological described. The following chapters are dealing with the abeyance of the appointment procedure and the appointment of the adult representative. The last chapter is reserved for the rights of the relatives.

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