Titelaufnahme

Titel
Die Anerkennung einer weiteren/dritten Geschlechtskategorie und damit verbundene potentielle Auswirkungen auf das österreichische Arbeits- und Sozialrecht / von Lisa Wassner
Weitere Titel
The recognition of a further/third category of gender and the possible effects resulting herewith on the austrian labour law as well as on the social law
Verfasser/ VerfasserinWassner, Lisa
Begutachter / BegutachterinMelzer-Azodanloo, Nora
ErschienenGraz, Dezember 2018
UmfangVI, 69 Blätter Zusammenfassung (1 Blatt)
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Personenstandsrecht / Intersexualität / Arbeitsrecht / Sozialrecht
Schlagwörter (GND)Graz
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-138659 
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Zusammenfassung

Die Anerkennung eines weiteren/dritten Geschlechtes durch die Entscheidung des VfGH wird zahlreiche Änderungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts, welche in dieser Arbeit dargestellt werden sollen, mit sich bringen. Im Arbeitsrecht werden den Arbeitgeber potentiell vor allem im Rahmen der Fürsorgepflicht, einige neue Pflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern, treffen. Insbesondere aber muss er darauf achten, keine Diskriminierungstatbestände im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes, wie zB eine Einstellungsdiskriminierung gem § 3 GlbG oder auch eine sogenannte „Motivkündigung“, zu verwirklichen. Vor allem im Gleichbehandlungsgesetz werden durch die Anerkennung auch zahlreiche gesetzliche Änderungen nötig werden, da wie zB in § 2 GlbG konkret die Begriffe „Mann“ und „Frau“ in den Bestimmungen verwendet werden. Teilweise ist es hingegen schon ausreichend eine verfassungskonforme Interpretation der jeweiligen Bestimmung vorzunehmen. Auch muss man überlegen ob es notwendig sein wird, positive Diskriminierungsmaßnahmen wie zB Quotenregelungen zugunsten Angehöriger eines dritten Geschlechts zu setzen. Im Sozialrecht gilt es vor allem die Auswirkungen dieser Entscheidung auf das bis 2024 noch in Geltung befindliche unterschiedliche Regelpensionsalter von Mann und Frau darzustellen. Unweigerlich wird sich die Frage stellen, welche Regelung dann für Angehörige eines dritten Geschlechts gelten wird. Außerdem problematisch wird die Ausgestaltung der Formulare für die Beantragung diverser Sozialleistungen wie zB der bedarfsorientierten Mindestsicherung oder auch der Familienbeihilfe, da der binären Geschlechterordnung gemäß nur die Auswahlmöglichkeit zwischen männlich und weiblich hinsichtlich der Angabe des Geschlechts besteht. Gespannt gilt es nun darauf zu warten welche Auswirkungen die ergangene Entscheidung tatsächlich mit sich bringen wird.

Abstract

The recognition of a further/third category of gender as a result of a judicial decision, will probably lead to a few effects on the austrian labour law as well as on the social law. The main purpose of this research work is to show what these effects could look like. There will be a lot of upcoming duties for the employer resulting from the duty of care for employers. Especially it is important for the employer that he is not permitted to act discriminating against his workers. He has to take care of the equal treatment law before starting an employement, during the employment, as well as when the employement ends. In the equal treatment law it will be also necessary to modify several legal reservations unless it is possible to interpret them constitutionaly. Also it could be necessary to make positive discriminatory measures to encourage people that belong to a further/ third category of gender. These can be special quota systems for example. In the social law the main problem ist hat there is a different retirement age for men and women until 2024. Therefore it is questionable which retirement age for people that belong to a further/ third category of gender, applies. Also the forms for requesting several social contributions are developed according to the binary gender order which dominates our society. Summing up it now depends on the measures of the austrian legislator in the labor and the social law.

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