Titelaufnahme

Titel
Die Durchsetzung von Rückführungsanordnungen in Kindesentführungsfällen nach der Brüssel IIa-VO unter besonderer Berücksichtigung des gefährdeten Kindeswohls / von Barbara Höfler
Weitere Titel
The enforcement of return orders in cases of child abduction under the Brussels IIa Regulation espacially referring to the endagerment of the child's well-being
Verfasser/ VerfasserinHoefler, Barbara
Begutachter / BegutachterinGarber, Thomas
ErschienenGraz, August 2017
UmfangIX, 68 Blätter Zusammenfassung (1 Blatt)
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterEuropäische Union / Kindesentziehung / Kindeswohl / Recht
Schlagwörter (GND)Graz
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-118022 
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Zusammenfassung

Durch die steigende Globalisierung der Gesellschaft gibt es immer mehr Kinder mit Eltern, die eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit aufweisen. Kommt es zum Bruch der Familie, so flüchten immer mehr Eltern mit ihren Kindern ins Ausland oder kehren in den Heimatstaat zurück. Handelt es sich um eine rechtswidrige Verbringung eines Kindes von einem Mitgliedsstaat der EU in einen anderen, so kommen die Bestimmungen der Brüssel IIa-VO sowie das HKÜ zur Anwendung. Gerade in heiklen Rechtsangelegenheiten wie der Kindesentführung will die Brüssel IIa-VO ein rasches Handeln der Gerichte und Behörden ermöglichen, um die sofortige Rückführung in den Ursprungsmitgliedstaat zu erreichen. Für die Anerkennung und Vollstreckung einer erwirkten Rückführungsanordnung sieht die VO ein zweispuriges System vor. Einerseits bedarf es der Anerkennung und der Vollstreckbarerklärung der Rückführungsentscheidung im Verbringerstaat. Andererseits kommt es bei bestimmten Rückführungsanordnungen des Ursprungsstaates, in denen eine Bescheinigung ausgestellt wurde, zum Entfall des Exequaturverfahrens und zur beschleunigten und unmittelbaren Vollstreckung. In dieser Arbeit werden diese zwei Arten der Durchsetzung von Rückführungsentscheidungen beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt dabei in der genaueren Betrachtung der Regelungen zur Wahrung des Kindeswohles, sowie der rechtlichen Stellung des Kindes im Verfahren.

Abstract

Due to the increasingly globalized nature of society, there is an increasing number of children with parents who have a different nationalities. If the family breaks apart, there is a tendency for one parent to flee with their children abroad or go back to the home country. If there is an unlawful movement of a child from one EU Member State to another, the provisions of the Brussels IIa Regulation and the Hague Convention apply. In delicate legal matters, such as parental child abduction, it is important to act swiftly. The Brussel IIa Regulation gives the courts in the former state of residence the power to act quickly to ensure the immediate return of the child. The Regulation provides a two-lane system for the recognition and enforcement of a return decision. On one hand, the return decision needs not be recognised and declared enforceable in the other Member State. On the other hand, there are exceptions where the Regulation dispenses with this procedure and describes no need for a declaration of enforceability. In this thesis, these two types of repatriation of a child are illuminated, with a focus on the rules for the protection of the child.

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