Titelaufnahme

Titel
Die Rechtsprechung des EuGH zur Festlegung von Mindestlohnstandards durch die Mitgliedstaaten unter besonderer Berücksichtigung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit / von Bernhard Hribernig
Weitere Titel
The jurisdiction of the ECJ for determination of the minimum wage standards through the member states in consideration of the freedom of establishment and free movement of services
Verfasser/ VerfasserinHribernig, Bernhard
Begutachter / BegutachterinIsak, Hubert
ErschienenGraz, im September 2016
UmfangVI, 97 Seiten Zusammenfassungen (1 Blatt) : Diagramme
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin
Zusammenfassungen auf Deutsch und Englisch
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterEuropäische Union / Mitgliedsstaaten / Mindestlohn
Schlagwörter (GND)Graz
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-105507 
Zugriffsbeschränkung
 Das Dokument ist frei verfügbar
Links
Nachweis
Dateien
Klassifikation
Zusammenfassung

Mit dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten der EU und der Errichtung eines gemeinsamen Marktes, stellten sich die Mitgliedstaaten immer mehr die Frage, wie mit dem Problem der unterschiedlichen Sozial- und Arbeitnehmerschutzstandards innerhalb der EU umgegangen werden sollte. Dieses Problem spielt vor allem im Bereich der Arbeitnehmerentsendung und der Dienstleistungsfreiheit eine große Rolle. Da eine europaweite Harmonisierung nicht zu erwarten war, versuchten einige Mitgliedstaaten mit hohen Lohn- und Sozialstandards ihre nationalen Arbeitsmärkte durch verschiedene Maßnahmen gegenüber der wirtschaftlichen Konkurrenz abzuschirmen. Eine Maßnahme mit der dieses Ziel erreicht werden kann, ist die Festlegung und Durchsetzung von Mindestlohnvorschriften auf Arbeitnehmer, welche in ihr Hoheitsgebiet entsandt werden. Solche Maßnahmen stehen aber stets im Spannungsfeld mit der Dienst- und Niederlassungsfreiheit. Der EuGH widmete sich in einer Mehrzahl von Entscheidungen diesem Problemfeld. Das Ziel meiner Arbeit ist es, die diesbezügliche Rechtsprechung auf solche Maßnahmen zu untersuchen und aufzuzeigen, wann eine Beschränkung der Dienst- bzw Niederlassungsfreiheit vorlag und ob eine solche aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt werden konnte. In dieser Arbeit wird zugleich auf die Entwicklung des europäischen Arbeitsrechts bzw. des Arbeitnehmerschutzes und auf die Arbeitnehmerentsendung eingegangen. Eine große Rolle in dieser Arbeit spielt die Richtlinie 96/71/EG, welche zu diesem Problemfeld aufgrund der früheren Entscheidungen erlassen wurde und Rechtssicherheit schaffen sollte.

Abstract

Due to new member states joining of the European Union and establishing a common market, the question arises, how the member states should deal with the problem of different social and labor protection standards within the European Union. This problem plays a significant role especially in the area of posting of workers and the freedom to provide services. Since there was no harmonization within the European Union expected, several member states with high labor and social standards tried to protect their national labor markets with various measures from the economic competition. A measure to achieve this aim is the establishment and enforcement of minimum wage legislation on workers, who are posted to their territory. However, such measures are always in conflict with the freedom of services and freedom of establishment. The ECJ devoted itself in a majority of decisions to this problem area. The aim of my thesis is to analyse the jurisdiction concerning to such measures and to identify when a restriction of freedom to provide services or freedom of establishment existed and whether such measure could be justified on reasons of employee protection. Furthermore, this thesis comprises the development of European labor law, the development of the European employee protection and the posting of workers. An important role in this thesis plays the Directive 96/71/EC, which was legislated due to previous decisions and should provide legal certainty in this area of law.

Statistik
Das PDF-Dokument wurde 171 mal heruntergeladen.