Die gegenständliche Arbeit beschäftigt sich mit der Betrachtung der Lebenszykluskosten bei Straßenbrücken. Der Lebenszyklus beginnt mit der Projektidee (RVS 15.02.13) oder mit der Errichtung (RVS 13.05.11) und endet mit dem Abbruch bzw. Rückbau. Im deutschsprachigen Raum, explizit im DACH-Raum, gibt es unterschiedliche Regelungen in jedem Land. In Deutschland gilt diesbezüglich die Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz. Österreich regelt seit April 2017 die Berechnung in der RVS 13.05.11, Lebenszykluskostenermittlung für Brücken, davor war die RVS 15.02.13, Dauerhaftigkeit von Brücken – Grundlagen für die Berechnung von Lebenszykluskosten, gültig. In der Schweiz beschäftigt sich die Forschungsarbeit „Grundlagen zur Anwendung von Lebenszykluskosten im Erhaltungsmanagement von Straßenverkehrsanlagen“ damit.
Im Hauptteil dieser Arbeit werden die Berechnungsmethoden einerseits der nicht mehr gültigen und andererseits der derzeit gültigen RVS vorgestellt und miteinander verglichen. Dafür wurden vier Beispielbrücken ausgewählt, die alle in der Zuständigkeit der MA 29, Brückenbau und Grundbau, stehen.
• Freudenauer Hafenbrücke: fertiggestellt 1958 mit einer Gesamtlänge von 352m
• Seitenhafenbrücke: eröffnet 2011 mit einer Gesamtlänge von 128m
• Dr. Karl Lueger Brücke: befahrbar seit 1955 mit einer Gesamtlänge von 33m
• Heiligenstädter Brücke: erbaut 1961 mit einer Gesamtlänge von 92m
In dieser Arbeit wird zunächst jede Brücke nach der Methode beider RVS berechnet, bevor die Ergebnisse schlussendlich im letzten Kapitel gegenübergestellt, verglichen und interpretiert werden. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend, wird abschließend eine Empfehlung zur weiteren Anwendung gemacht.