Ziel der vorliegenden Masterarbeit ist es, die Bauordnungen von Wien und Niederösterreich anhand ausgewählter Einfamilienhäuser zu betrachten und zu untersuchen inwieweit der Begriff „Nachhaltigkeit“ bereits umgesetzt wurde. Hierzu wird zuerst definiert was Nachhaltigkeit bedeutet und welche Bedeutung nachhaltiges Bauen hat, danach wird kurz auf wichtige Rechtsgrundlagen wie die EU-Nachhaltigkeitsstrategie, die Nachhaltigkeitsstrategie Österreich, das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz und das Bundes-Energieeffizienzgesetz eingegangen, da sie eine elementare Rolle in der Nachhaltigkeit spielen.
Um dies zu erreichen werden exemplarisch Paragraphen - in denen das meiste Potential vermutet wird - der beiden Bauordnungen genauer betrachtet und durch den Vergleich mit bereits realisierten Einfamilienhäusern gezeigt. Weiters wird die praktische Umsetzung mithilfe der Paragraphen gezeigt. Es werden ebenfalls die Nebengesetze der beiden Bauordnungen angeführt, da sie eine bedeutungsvolle Ergänzung bilden.
Außerdem wurden drei der OIB – Richtlinien in die Betrachtung miteinbezogen. Die OIB - Richtlinie 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“, OIB - Richtlinie „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ und OIB - Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“, da sie in allen Bundesländern bereits für verbindlich erklärt wurden und eine entscheidende Ergänzung zu den Bauordnungen bilden.
Nach der Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen und der OIB – Richtlinien, werden die zur Betrachtung herangezogenen Einfamilienhäuser beschrieben und deren bautechnischen Maßnahmen erläutert, besonderer Beachtung wird hierbei dem Energieausweis gewidmet, da dieser von besonderer Bedeutung beim energieeffizienten Bauen ist.
Abschließend wird auf den Unterschied zwischen Neubau und Umbau eingegangen, da es sich bei zwei der drei betrachteten Einfamilienhäuser um einen Umbau und bei einem um einen Neubau handelt.