Diese Arbeit beleuchtet die Problematik des grenzüberschreitenden Personaleinsatzes von Unternehmen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder dem EWR, nicht aber im Inland ihren Betriebssitz haben. Diese Unternehmen schließen Verträge über die Leistungserbringung in Österreich ab. In Erfüllung dieser Vereinbarungen erbringen Arbeitskräfte dieser Einzelunternehmen oder Gesellschaften, die im Ausland sozialversichert sind, ihre Leistungen an einem im Inland gelegenen Einsatzort.
Die legistische Basis im Hinblick auf die davon tangierten innerstaatlichen Normen bilden vor allem die Entsende-, die Leiharbeits- und die Durchsetzungsrichtlinie der EU. Diese dienen der Umsetzung der Grundfreiheiten innerhalb der Mitgliedstaaten. Die Schwierigkeit im Rahmen der Umsetzung besteht dabei darin, einerseits die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten, andererseits aber die österreichische Wirtschaft mit ihren Unternehmen und Arbeitskräften zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Die stetig steigende Anzahl von Arbeitskräften ausländischer Unternehmen, die auf den inländischen Arbeitsmarkt drängen, stellt eine Herausforderung dar. Anhand zivilrechtlicher Bestimmungen wie bspw des LSD-BG und des AÜG, sowie steuerrechtlicher Vorschriften besteht die Rechtsgrundlage, regulierend einzugreifen und Abgabenansprüche, welche durch im Inland tätige Dienstnehmer ausländischer Unternehmen entstehen, durchzusetzen.
Dazu ist es notwendig, sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich zu beurteilen, ob es sich um Entsendung oder Arbeitskräfteüberlassung handelt.
Die Unterscheidung ist von einer Kette von Indizien abhängig, die nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zu ermitteln sind und in dieser Arbeit ausführlich dargestellt werden. Abgabenrechtlich ist es notwendig, sich sowohl mit den Vorschriften zu zwischenstaatlichen Rechtsbeziehungen als auch mit inländischem Recht auseinander zu setzen.
Wenn der wahre wirtschaftliche Gehalt ermittelt und die dabei festgestellten Fakten unter den Tatbestand der Arbeitskräfteüberlassung subsumiert werden können, sind die Voraussetzungen für die Festsetzung der Abzugsteuer geschaffen.
Die Darstellung der Abzugsteuer im Detail bildet das letzte Kapitel zum gewählten Thema. Die Arbeit endet mit der Conclusio und dem Resümee über die Forschungsfragen.