Solvency II, das neue EU-weite Versicherungsaufsichtsrecht, soll bereits 2013 in Kraft treten. Einer der wichtigsten Aspekte von Solvency II betrifft die Höhe der zu haltenden Eigenmittelanforderungen, die in Abhängigkeit vom Risikogehalt der Versicherungsunternehmen bestimmt wird. In diesem Artikel wird die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Standardansatz von Solvency II überblicksartig dargestellt.
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