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Titelaufnahme

Titel
Beruht das Recht zu vererben auf einer Fiktion? : Auf dem Weg zu einer philosophischen Theorie des Erbrechts
VerfasserSchmidt am Busch, Hans-Christoph
Enthalten in
Zeitschrift für Praktische Philosophie, 2018, 5 (2018), 1, S. 15-42
Erschienen2018
MaterialOnline-Ressource
SpracheDeutsch
DokumenttypAufsatz in einer Zeitschrift
Schlagwörter (DE)das Recht zu vererben / Eigentumsrechte / Gerechtigkeit / Libertarismus / Linkslibertarismus
Schlagwörter (EN)the right to bequeath / property rights / justice / libertarianism / left-libertarianism
ISSN2409-9961
URNurn:nbn:at:at-ubs:3-8875 
DOI10.22613/zfpp/5.1.1 
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Zusammenfassung

In dem vorliegenden Beitrag rekonstruiere ich die linkslibertaristische Kritik des Rechts zu vererben, die Hillel Steiner ausgearbeitet hat, und prüfe, ob diese Kritik zufriedenstellend ist. Ich komme zu dem Ergebnis, dass Steiner in dem von ihm angelegten rechtstheoretischen Rahmen die von vielen Philosophen und Rechtswissenschaftlern angenommene rechtliche Gleichartigkeit des Vererbens und des Verschenkens mit überzeugenden Argumenten in Frage stellt, seinerseits aber das Recht zu vererben mit einer Theorie kritisiert, die gerechtigkeitstheoretische und sozialtheoretische Bedenken hervorruft. Wie ich abschließend darlege, geben die erzielten Untersuchungsergebnisse Aufschluss über das ontologische Profil des Rechts zu vererben und die Eigentümlichkeit dieser Art der Eigentumsübertragung; sie eignen sich deshalb als Ausgangspunkt einer philosophischen Theorie des Erbrechts.

Abstract

In this paper I analyse Hillel Steiner’s left-libertarian critique of the right to bequeath. I explain why, given his theory of rights, Steiner is correct to question what many political philosophers and legal scholars take for granted: namely, that bequeathing and donating are essentially the same thing from a legal point of view. Nevertheless, I argue that Steiner’s critique of the right to bequeath ultimately fails to achieve its goals since it is founded upon a theory of justice that is problematic and offers an explanation of legal phenomena that is unconvincing. The paper concludes by reflecting on the ontological profile of the right to bequeath and the peculiarity of this type of transfer of ownership and so prepares the groundwork for a philosophical theory of inheritance law.

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