In der gegebenen globalen Governance-Struktur stellen souveräne Einzelstaaten die zentralen kollektiven Akteure dar, die Verantwortung für einen zeitnahen und effektiven Klimaschutz übernehmen müssen. Dieser Aufsatz vertritt die These, dass die Differenzierung der Einzelstaaten zumutbaren Verantwortung die Bedingungen berücksichtigen sollte, aufgrund derer sie als kollektivverantwortungsfähige Akteure verstanden werden können. Dies gilt sowohl mit Blick auf ihre historische Verantwortung für die Verursachung des Klimawandels als auch im Hinblick auf die Zukunft. Dabei ist für zeitnahen und effektiven Klimaschutz von zentraler Bedeutung, dass die Verantwortungsfähigkeit aller Mitgliedsstaaten der UNFCCC erhalten bleibt, damit sie als kollektive Akteure ihren differenzierten Beitrag leisten können.
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