Die digitalen und technischen Möglichkeiten haben sich in den letzten zwei Jahrzenten weltweit enorm weiterentwickelt. Gerade die informationstechnischen Fortschritte und Freiheiten eröffnen große Chancen und Möglichkeiten für Mensch und Wirtschaft. Gleichzeitig birgt diese Entwicklung aber auch ein gewisses Gefährdungspotential. Mit dem unaufhaltbaren digitalen Fortschritt, der mittlerweile fast jedes Rechtgebiet beeinflusst, entsteht neuer Regulierungsbedarf, der den Gesetzgeber vor komplexe rechtliche Herausforderungen stellt und ihn zum Handeln zwingt.
Befasst man sich mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO), ist unschwer zu erkennen, dass diese keine völlig neue Schöpfung ist. Datenschutz und Privatsphärenschutz sind als Grundrechte sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene verankert. Die bemerkenswerteste Neuerung der DSGVO ist wohl ihr Anspruch und ihr Ziel, den Datenschutz unionsweit einheitlich regeln zu wollen. Ein harmonisiertes Datenschutzrecht mit entsprechend hohem Datenschutzniveau soll nicht nur die Selbstbestimmung und Rechtssicherheit der Unionsbürger fördern, sondern gleichzeitig ein Zugeständnis sein, die Rechte des Einzelnen, trotz stetiger Digitalisierung und Globalisierung, nicht beschneiden, sondern schützen zu wollen.
In der vorliegenden Arbeit werden unter anderem grundlegende Begriffsbestimmungen sowie die Grundprinzipien der Aufnahme von personenbezogenen Daten diskutiert. Auch mögliche Konsequenzen der Nichteinhaltung der Verordnung werden aufgezeigt. Der Schwerpunkt der gegenständlichen Arbeit liegt jedoch auf den konkreten Betroffenenrechten. Also jene Rechte, die eine natürliche Person im Fall einer Datenverarbeitung iSd DSGVO, geltend machen kann.