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Das Thema ?Klarsprache im Recht? analysiert Plain-Language-Ansätze in den USA, Deutschland und der Schweiz, um sie mit der Lage in Österreich zu vergleichen. Ein Blick auf den Gesetzgebungsprozess in Österreich und insbesondere auf die Legistik zeigt, wie Gesetze in Österreich entstehen und nach welchen Regeln sie formuliert werden. Gibt es ein ?Recht auf verständliche Gesetze?? Eine VfGH-Rechtsprechungsanalyse bildet den zentralen Kern der Antwort auf diese Frage. Im ?Denksporterkenntnis? (VfGH 29.06.1990 G 81/90 ua) spricht der VfGH aus, dass eine Norm dann verfassungswidrig ist, wenn sie nur ?mit subtiler Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten sowie einer gewissen Lust zum Lösen von Denksportaufgaben? verstanden werden kann. Weitere Entscheidungen des VfGH zeigen allerdings, dass Normen auch schon dann verfassungswidrig sind, wenn sie ein gewisses Mindestmaß an Verständlichkeit nicht erreichen. In welchen Fällen Normen deshalb aufgehoben wurden, weist die angeführte Rechtsprechungsanalyse aus. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen wird ein Kriterienkatalog angefertigt, der im weiteren als Richtschnur dient und im letzten Teil (ua) als Maßstab herangezogen wird, um § 42b UrhG in Klarsprache zu setzen. |
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The topic "Plain-language in law" deals with the need for plain laws. The legislative process in Austria and especially the legistics shows, how laws arise in Austria. Plain-language-approaches of the USA, Germany and Switzerland serve as a comparison. The thesis implies an investigation for a "right to understand laws" in the case law of the Constitutional Court. The known "Denksporterkenntnis" (VfGH 29.06.1990 G 81/90 ua) says, that a norm is unconstitutional, if it can only be understood through extraordinary methodological skills and a certain desire to solve brain teasers. But other cases of the Court make clear, that laws are already unconstitutional if they do not reach a certain minimum level of intelligibility. The case-law-analysis demonstrates cases in which laws were repealed due to the above mentioned. The summary of this analysis is a criteria-catalogue, which is used as a guideline to set § 42b of the Austrian copyright law into plain-language. |
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